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29.07.2010 Shayan Arkian

Die Funktion des Wächterrates


Iran, Wächterrat

Das Emblem des Wächterrates.

Teheran, 20. Juli (MNA//Irananders) – Das iranische Verfassungsgericht, der „Wächterrat“, hat zwei neue Mitglieder, die vom Parlament gewählt worden sind.

Von den 228 anwesenden Parlamentariern stimmten 207 für Mohammad Reza Alizadeh,    162 stimmten für Mohammad Salimi und 114 für Siyamak Rahpeik. Alle drei sind weltliche Juristen. Alizadeh war bereits Mitglied im Wächterrat, Rahpeik war Leiter der Juristischen Fakultät der Teheraner Universität und Salimi war Leiter des 31. Obersten Gerichtshofes. Insgesamt wurden dem Parlament vom Leiter der Judikative fünf Kandidaten vorgestellt.

Vor einer Woche wurden Ayatollah Jannati, Ayatollah Rezvani und Ayatollah Modaresi Yazdi vom religiösen Staatsoberhaupt Ali Khamenei zu Mitgliedern des Wächterrates ernannt. Alle drei waren bereits zuvor Mitglied des Rates. Es war eingangs spekuliert worden, dass Ayatollah Jannati, der Vorsitzende des Wächterrates, nicht wieder ernannt wird. Er ist mittlerweile 83 Jahre alt

Der Wächterrat besteht aus sechs religiösen Rechtsgelehrten und sechs weltlichen Juriste. Seine Mitglieder dürfen keinen weiteren Regierungsposten wahrnehmen. Ihre Amtszeit dauert sechs Jahre, wobei eine Wiederwahl stets möglich ist. Die weltlichen Juristen werden auf Vorschlag des Oberhaupts der Judikative vom Parlament gewählt und die sechs religiösen Rechtsgelehrten werden vom religiösen Staatsoberhaupt ernannt. Da in der ersten Wahlperiode jeweils drei religiöse Rechtsgelehrte und weltliche Juristen verfassungsgemäß durch Los ausschieden, stehen alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder zur Disposition. Die Bekleidung der Posten innerhalb des Rates, wie die des Vorsitzenden, wird von seinen Mitgliedern selbst per Wahl vorgenommen. Kadkhodaei wurde wieder zum Sprecher, Ayatollah Jannati wieder zum Vorsitzenden, und Alizadeh wieder zum Vize-Vorsitzenden des höchsten Verfassungsgerichts Irans gewählt.

Die Aufgabe des Wächterrates ist die Auslegung der Verfassung, die Überprüfung der beschlossenen Gesetze auf Verfassungskonformität und die Überprüfung der Bewerber bei einer Wahl auf Verfassungstreue. Anders als das deutsche Bundesverfassungsgericht, das erst nach einer Anklage aktiv wird, überprüft der Wächterrat schon im Voraus die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes und die Verfassungstreue der Kandidaten bei einer Wahl. Der Grund dafür ist, dass es für einen islamischen Staat unvorstellbar ist, wenn dem Islam widersprechende Gesetze auch nur für kurze Zeit in Kraft wären oder islamisch nicht ausreichend qualifizierte Kandidaten zur Wahl stehen würden (christliche und jüdische Bewerber werden nur auf die Verfassungstreue hin geprüft).

Streng genommen genehmigt der Wächterrat nicht die Gesetze. Wenn er innerhalb zehn Tagen nach Verabschiedung keine verfassungsrechtlichen Bedenken äußert, so wird        das Gesetz ohne weiteres rechtskräftig. Nach der Verfassung soll aber der Wächterrat dem Parlament aus Effizienzgründen schon im Voraus seine Meinung über einen Gesetzesentwurf mitteilen, um Blockaden zu vermeiden. Das Parlament muss aber seiner Meinung nicht folgen und kann das Gesetz dennoch verabschieden.

Im Westen sieht man den Wächterrat als die mächtigste staatliche Institution in der iranischen Staatsordnung an. Über dem Wächterrat steht jedoch der Schlichtungsrat, der bei Gesetzesblockaden eine Entscheidung trifft. Darüber hinaus werden die Kandidaten für die Kommunalwahlen nicht vom Wächterrat geprüft. Im Vergleich zu fast allen liberal-demokratischen Staaten der Welt gibt es weiterhin im politischen System des Irans mehr Präsidentschaftskandidaten zur Auswahl. So gab es im Jahr 2009 vier  zugelassene Kandidaten, 2005 gab es acht zugelassene Kandidaten und 2001 gab es zehn zugelassene Kandidaten. Nur zweimal gab es in der 31-jährigen Geschichte der Islamischen Republik weniger als vier Kandidaten (1985 und 1989). Ferner wird der Präsident vom Volk direkt – ohne das Jahrelange Auswahlverfahren der Parteien – gewählt. Deshalb konnten jeweils zwei Kandidaten quasi aus dem Stegreif überraschend Präsident werden, 1997 Mohammad Khatami und 2005 Mahmud Ahmadinejad. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland, wo derzeit die Schwarz-Gelb-Regierung von einer Minderheit der Wähler ins Amt gewählt worden ist und verfassungsgemäß dennoch legitim ist, muss der iranische Präsidentschaftskandidat mindestens 50 % der Stimmen auf sich vereinen, um die Regierung stellen zu dürfen, andernfalls findet eine Stichwahl zwischen den zwei bestplatzierten statt.  Die Wahlbeteiligungen der Präsidentschaftswahlen sind in der Regel überdurchschnittlich hoch, bei den Kommunalwahlen dagegen niedrig.

 


Steffen29-07-10 13:36
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Endlich!

In den einen Staaten werden die Kandidaten von Medien und Parteien gefiltert und im Iran vom Wächterrat. Leben und leben lassen.

Hans im Stall29-07-10 13:37
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Wieso ist die Wahlbeteiligung der Kommunalwahlen so niedrig?

M.A.29-07-10 15:13
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@Hans im Stall,

meine Vermutung ist, dass Kommunalwahlen weltweit tendenziell niedrigere Wahlbeteiligungen aufweisen als landesweite Wahlen, weil der Bürger sich denkt, Kommunalwahlen seien weniger wichtig. So ist es ja auch in Deutschland. Selbst die Wahlen zum Europaparlament werden hier kaum ernst genommen.

SA29-07-10 17:08
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Einige Konservativen nehmen das zum Anlass, um zu behaupten, dass die Menschen weniger zur Wahl gehen, da sie verunsichert sind, weil der Wächterrat die Bewerber nicht nach ihrer Qualifizierungen prüft. Sicherlich hat aber M.A. auch Recht. Darüber hinaus gibt es die Kommunalwahlen erst ab Ende der 90ern von Mohammad Khatami initiiert, obwohl sie schon in der Verfassung seit 1979 verankert sind.






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