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RBB weiß es besser als alle: Irans Klerus, Wahlen und Atomprogramm


Iran und IAEA

Obgleich die Faktenlage unverändert ist, hat sich der Ton der IAEA gegenüber Iran seit der Wahl des Japaners Yukiya Amano zum neuen Leiter verschärft. Nichtsdestotrotz bestätigt die IAEA auch in seinen jüngsten Berichten die friedliche Nutzung der deklarierten iranischen Nuklearaktivitäten. (Photo: ISNA)

Irananders legte am 5. Juli 2010 eine Beschwerde bei RBB-Rundfunkrat ein. Gegenstand der Beschwerde war die Sendung Kontraste von 24.06.2010.  Der betreffende Sendebeitrag ist hier abrufbar.


Im Folgenden die Argumentation von Irananders

Sehr geehrter rbb Rundfunkrat, Sehr geehrte Frau Intendantin Dagmar Reim,

in Berufung auf §10 des rbb-Staatsvertrags möchte ich bei Ihnen Beschwerde einlegen gegen die Ausstrahlung und den dazugehörigen Internet Artikel „List und Tücke – deutsch-iranische Geschäfte auf Umwegen“ aus der Sendung „Kontraste“ am 24.06.2010 von René Althammer, Benedict Maria Mülder und Susanne Katharina Opalka. Der Weblink zum Artikel lautet:
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_24_06/list_und_tuecke__.html

Die Ausstrahlung beinhaltet offenbar Verstöße gegen den §4 des rbb-Staatsvertrags.

In §4 (2) heißt es:

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, europäische, bundesweite sowie länder- und regionenbezogene Geschehen in allen wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen zu geben.

Weiter heißt es in §4 (5):

Alle Beiträge für Informationssendungen (Nachrichten, Berichte und Magazine) sind gewissenhaft zu recherchieren; sie müssen wahrheitsgetreu und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Die Redakteure und Redakteurinnen sind bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung des Verfassers oder der Verfasserin als persönliche Stellungnahme zu kennzeichnen. Sie haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen

Die Ausstrahlung verstößt in folgender Hinsicht gegen die genannten Stellen im Staatsvertrag:

1. Die Passage „Teheran im Juni 2009 – Bürger protestieren gegen die Wahlfälschungen des Regimes und werden brutal niedergeknüppelt“ beinhaltet eine nicht objektive Unsachlichkeit und scheint nicht mit Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft geprüft worden zu sein. Der Grund ist, dass „die Wahlfälschungen“ ein Vorwurf der Opposition sind und bleiben. Deshalb verwenden alle deutschsprachigen Medien, mit Ausnahme der Bildzeitung die Begriffe „mutmaßlich“, „angeblich“ oder die Wörter „Opposition prangert an“, wenn auf die kritisierten Wahlen im Juni 2009 hingewiesen wird. Man kann von einem Journalisten nicht erwarten, dass er selbst überprüft, ob die Wahlen rechtmäßig waren oder nicht. Das haben andere bereits gemacht mit Ergebnissen, die entweder für eine Wahlfälschung sprechen oder dagegen. Jedoch kann man von einem Journalisten erwarten – und das bestätigt auch der Staatsvertrag – dass man bei einem solch heiklen Thema entweder gründlich recherchiert oder Objektivität bewahrt bevor man eine ebenso heikle Aussage trifft. Somit verletzt diese Aussage besonders die Passage „Der Rundfunk Berlin-Brandenburg hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale [..] Geschehen in allen wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Fragen zu geben.“ des §4 (2). Dieser Bericht und besonders diese Aussage sind das genaue Gegenteil von „objektiv und umfassend“, nämlich subjektiv und einseitig.

2. In einer weiteren Passage heißt es „Mit Raketentests demonstriert die Diktatur ihre Macht. Der Iran setzt auf atomare Rüstung“. Auch hier gilt die Kritik und der Beschwerdegrund, Unsachlichkeit und keine Sorgfalt bei der Prüfung auf Wahrheit und Herkunft dieser Aussage. Es wird als Tatsache hingestellt, was Iran immer wieder vorgeworfen wird, jedoch niemand bewiesen hat. Selbst die dafür zuständige Atomenergiebehörde in Wien spricht klare Worte, dass nicht von atomarer Rüstung gesprochen werden kann.  Die Stelle im Bericht dagegen stellt das genaue Gegenteil als Wahrheit hin. In §4 (5) heißt es „Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen“. Diese Umstände, nach deren gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen ist, ist in diesem Fall die Frage nach einer friedlichen Zukunft mit „Wandel durch Handel“, die durch die Verbreitung solcher Unwahrheiten oder der Darstellung von Mutmaßungen als Tatsachen diffamiert wird.

Außer der Berufung auf den Staatsvertrag möchte ich auf die Unternehmensleitlinien des Rundfunk Berlin-Brandenburg Bezug nehmen. Ein Widerspruch zu diesen (Fassung Nov.2005) findet sich in Punkt II (Auftrag und Ziele). Dort heißt es „Der rbb ist unabhängig, überparteilich und staatsfern“. Gerade dieses Ziel der Staatsferne scheint in dieser Ausstrahlung selbst fern. Immer wieder wird exakt die Linie der deutschen Außenpolitik als Wahrheit dahingestellt (s. o.) um anschließend auf die Meinung der Bundeskanzlerin Angela Merkel aufmerksam zu machen, die natürlich die Meinung mit dem Bericht teilt. Beachten Sie hierzu folgende Passage, die oben bereits auf ihre fehlende Sachlichkeit und mangelhafte Recherche hin kritisiert wurde:

Mit Raketentests demonstriert die Diktatur ihre Macht. Der Iran setzt auf atomare Rüstung. Die Bundeskanzlerin begrüßt die jüngsten Sanktionen der Vereinten Nationen.

Angela Merkel (CDU), Bundeskanzlerin 11. Juni 2010:
Das wesentliche Ziel dieser Resolution ist es, mit diplomatischen Mitteln den Iran davon abzuhalten, weiter an seinem Nuklearprogramm zu arbeiten.“

Ähnliche Aneinanderreihungen finden sich auch für den Bundestagsabgeordneten Omid Nouripour in der Ausstrahlung. Diese Übernahme und Darstellung der außenpolitischen Orientierungspunkte des Staates als Wahrheit lässt Zweifel über die staatsferne von zumindest dieser Ausstrahlung des rbb aufkommen.

Insgesamt lässt sich sagen, dass solch eine fälschliche Berichterstattung zu diesem heiklen Thema, in dem es nicht nur um die Völkerverständigung, sondern sogar um die Zukunft des Friedens gehen kann, sehr gefährlich ist. Ebenso ist es der Wirtschaft in Deutschland und Iran und damit auch unseren Arbeitsplätzen nicht förderlich, die Beziehungen unbegründet zu belasten. Die Öffentlichkeit und der Leser haben hier ein Recht auf eine wahre Darstellung.


Mit freundlichen Grüßen


xxx
von Irananders
kontrastreich & differenziert


Am 13. August schrieb die Intendantin der RBB uns zurück. Im Folgenden die wesentlichen Argumente (eine vollständige Wiedergabe des Schreibens ist leider aus gesetzlichen Gründen nicht möglich):

Nach Prüfung der Angelegenheit vermag ich in dem Beitrag keinen Verstoß gegen Programmgrundsätze des rbb zu erkennen und kann Ihrer Beschwerde daher nicht abhelfen.

1. Sie beanstanden zunächst folgende Passage im Beitrag: "Teheran im Juni 2009 - Bürger protestieren gegen die Wahlfälschungen des Regimes und werden brutal niedergeknüppelt". Nach Ihrer Auffassung ist der Begriff" Wahlfälschung" objektiv unsachlich und nicht mit Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft geprüft worden.

Sie verkennen nach Ansicht der Redaktion den Inhalt der Aussage. In der streitgegenständlichen Passage äußert sich der Sprecher nicht dazu, ob es Wahlfälschungen gegeben hat, sondern er beschreibt, warum die Bürger in der Filmszene protestieren. Sie gehen nicht von mutmaßlichen Wahlfälschungen aus, sondern sind der festen Überzeugung, dass es Wahlfälschungen gegeben hat; anderenfalls würden sie nicht ihr Leben und ihre Gesundheit riskieren. Die Bilder sind mit " Teheran im Juni 2009 - Bürger protestieren gegen die Wahlfälschungen des Regimes und werden brutal niedergeknüppelt" zutreffend beschrieben, sodass ich keine Verletzung von Programmgrundsätzen erkennen kann.

Nur der Vollständigkeit halber möchte ich darauf hinweisen, dass es meines Erachtens in ausreichendem Umfang Belege für Wahlfälschungen gibt. Nicht allein die Opposition kritisiert, dass es Wahlfälschungen gegeben hat, sondern auch der Sprecher des Iranischen Wächterrates, Abbas Ali Kadchodai, räumte am 22. Juni 2009 in einer Pressekonferenz ein, dass es tatsächlich zu Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen gekommen ist.

Darüber hinaus bezeichneten vier Groß-Ayatollahs die offiziellen Ergebnisse als Wahlschwindel, wie die Süddeutsche Zeitung am 24. Juni 2009 meldet: "Nur selten greift ein Groß-Ayatollah in aktuelle Fragen ein. Sie sind überwiegend der Ansicht, dass es der Glaubenslehre und dem Ansehen des Islam schadet, wenn er sich mit einer bestimmten Politik identifiziert. Umso bemerkenswerter ist, dass vier von ihnen sich öffentlich gegen den Wahlschwindel gewandt haben, über den sich die unterlegenen Kandidaten, an erster Stelle Mir Hussein Mussawi, beschweren: Es sind Ali Montaseri, der einmal designierter Nachfoiger Chomeinis war, dann aber geschasst wurde, Nasser Schirasi, Assadollah Sandschani und Abdul-Karim Mussawi Ardebili"
 
Hätte der Beitrag sich inhaltlich mit der Frage der Wahlfälschungen auseinandergesetzt, wäre natürlich auch der Standpunkt der Regierung, dass sie keine Wahlfälschungen veranlasst hat, dargestellt worden. Dies war jedoch - wie schon erwähnt - nicht das Thema des Beitrages.

2. Sie beanstanden eine weitere Passage des KONTRASTE-Beitrages. Darin heißt es: "Mit Raketentests demonstriert die Diktatur ihre Macht. Der Iran setzt auf atomare Rüstung." Auch hier werfen Sie der Redaktion "Unsachlichkeit und keine Sorgfalt bei der Prüfung auf Wahrheit und Herkunft dieser Aussage" vor. Auch dies sehe ich anders. Im Beitrag selbst wird Wolfgang Schmitz vom zuständigen Zollkriminalamt Köln interviewt, der aufgrund seiner Fahndungstätigkeit Beschaffungsbemühungen des Iran zur Herstellung einer Atomwaffe ausdrücklich bestätigt.

Darüber hinaus hat der UN-Sicherheitsrat zuletzt am 9. Juni 2010 die Sanktionen gegen das Land verschärft. In der Anlage der Resolution wurden insgesamt 22 iranische Einrichtungen beschrieben, die "an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugokörpern beteiligt sind" und neben anderen von den Maßnahmen betroffen sind. Der Europäischen Union gingen die UN-Sanktionen noch nicht weit genug - auf dem Außenministertreffen in Brüssel am 26. Juli 2010 wurden schärfere Schritte beschlossen.

Entgegen Ihrer Darstellung stellt der jüngste Bericht der IAEO zum Iran keineswegs fest, dass "nicht von atomarer Rüstung gesprochen werden kann". Sie nennen keine Fundsteile für diese Behauptung.

Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 14. Juni 2010 aus einem internen Bericht der IAEO, der noch deutlicher wird: "In dem Report der Behörde vom 18. Februar 2010 heißt es, es gebe in sich schlüssige und glaubhafte Informationen zu iranischen Nuklearwaffen."

In der Gesamtschau der Rechercheergebnisse und insbesondere in der Resolution des UN-Sicherheitsrates sehe ich in ausreichendem Umfang objektive Aussagen, die die Formulierung "Der Iran setzt auf atomare Rüstung" rechtfertigen.


Irananders erwiderte der RBB-Intendantin am 26.08.2010. Im Folgenden die Argumentation:

Sehr geehrte Frau Dagmar Reim,

herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 13. August 2010 auf unserer Programmbeschwerde. Nachdem wir Ihre Antwort sorgfältig gelesen haben, sind wir nach wie vor der Meinung, dass der Beitrag zwei Verstöße gegen die Programmgrundsätze beinhaltet.

Zu Punkt 1.:
Es ging zur Erinnerung um den Satz in der Sendung „Mit Raketentests demonstriert die Diktatur ihre Macht. Der Iran setzt auf atomare Rüstung.“ Der Vorwurf der Unsachlichkeit und der mangelnden Sorgfalt besteht immer noch. Sie widersprechen dem und verweisen auf Herrn Schmitz vom Zollkriminalamt, der von Beschaffungsbemühungen zur Herstellung einer Atomwaffe spricht. Konkret lautete der Satz von Herrn Wolfgang Schmitz: „Wenn wir die Beschaffungsbemühungen des Iran beobachten, ist es zum einen Mal der Bereich der Urananreicherung, also sprich, die Bestrebung, eine Atomwaffe herzustellen“. Hier wird sehr deutlich, dass er lediglich Beschaffungsbemühungen im Bereich der Urananreicherung bestätigt und die Bestrebung nach einer Atomwaffe seine eigene Schlussfolgerung daraus ist. Es bestehen keine Zweifel daran, dass Herr Schmitz ein guter Zollbeamter ist. Was das Wissen über die Anreicherung von Uran und die anschließende Verwendung davon angeht, scheint er kein Experte zu sein. Es ist auch Ihnen sicherlich bekannt, dass Urananreicherung – Gott sei Dank – nicht nur für den Bau von Waffen geschieht. Sonst würden viele Staaten, die Uran zur Energiegewinnung anreichert selbst im Verdacht stehen Atomwaffen zu bauen. Der IAEA-Bericht, den wir Ihnen als Link beigefügt hatten spricht sehr deutlich von einer 20% Anreicherung von Uran; das ist einerseits der Punkt, der vom Westen kritisiert wird, bedeutet aber andererseits nicht notwendig den Bau von Atomwaffen, da 20% bekannterweise auch die Höhe der Anreicherung, die notwendig für die zivile Nutzung ist. Es ist kein Geheimnis der Nuklearforschung, dass für den Bau von Atomwaffen eine Anreicherung von über 80% benötigt wird. Herr Schmitz Schlussfolgerung und Mutmaßung als Tatsache darzustellen ist somit Unsachlich und mangelt an Sorgfalt, wenn selbst die IAEA nur von „Sorgen über mögliche militärische Dimensionen des Atomprogramms“ spricht (“concerns about possible military dimensions to its nuclear programme”, kursiv vom Autor http://www.iaea.org/Publications/Documents/Board/2010/gov2010-28.pdf dort in Punkt 38 auf Seite 8). Der rbb-Staatsvertrag sagt aber ausdrücklich in §4 (Programmgrundsätze):

(5) „[...] Die Redakteure und Redakteurinnen sind bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung des Verfassers oder der Verfasserin als persönliche Stellungnahme zu kennzeichnen. Sie haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen.“
(fett und kursiv bearbeitet durch den Autor)

In der kritisierten Aussage „Der Iran setzt auf atomare Rüstung“ wird nicht auf den Kommentar eines Zollbeamtes verwiesen und auch nicht angedeutet, dass es die Spekulation aus seiner Stellungnahme ist, die zu diesem Satz führt. Der Satz ist als reine Nachricht präsentiert.

Selbst die von Ihnen zitierte Passage aus der Anlage der Resolution des UN-Sicherheitsrats vom 14. Juni 2010 spricht von Einrichtungen, die „an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern beteiligt sind“ (Fettmarkierung von uns) . Diese Stelle, die eigentlich genau der Version in der kritisierten Sendung widerspricht, ist nicht als Nachweis heranziehen, denn hier steht nichts von nuklearer Rüstung.

Auch beim zweiten Punkt der Meinung, dass die Sendung KONTRASTE vom 24. Juni  2010 gegen Ihre Programmgrundsätze verstößt 2.:
Die Stelle war folgende: „Teheran im Juni 2009 – Bürger protestieren gegen die Wahlfälschungen des Regimes [...]“. Sie schrieben, dass dieser Satz ausdrücke, weshalb die Menschen ihrer eigenen Überzeugung nach demonstrieren. Das ist korrekt. Jedoch wird zugleich deren Überzeugung in diesem Satz als Tatsache mitgetragen, indem der Ausdruck „Wahlfälschungen“ nicht nur keinen Zusatz wie „mutmaßlichen“ enthält, der die Aussage neutral darstellen würde, sondern sogar den Begriff mit seinem entsprechenden bestimmten Artikel versieht. Zum Vergleich: Den Satz „Der Verein Irananders protestiert gegen die Falschaussagen in einem Bericht des rbb“ würde auch niemand unbefangen lediglich als einfache Darstellung der festen Überzeugung unseres Vereins verstehen, weil der Satz klar impliziert, dass es Falschaussagen gegeben hat.

Sie machten sich die Mühe uns noch darauf hinzuweisen, dass es Ihrer Meinung nach „in ausreichendem Umfang Belege für Wahlfälschungen“ gäbe. Dies ist zwar nicht Thema der Beschwerde, wir möchten es jedoch nicht versäumen, auch dazu Stellung zu nehmen. Der Sprecher des Wächterrats hat nie eine Unregelmäßigkeit eingeräumt. Dieser Irrtum fußt auf eine unsaubere und undifferenzierte journalistische Arbeit, die zu schnellen Vorurteilen führte. Der Wächterrat hatte bekannt gegeben, dass in 50 Städten die Wahlbeteiligung mehr als 100 % wäre. Daraus haben Agenturen und Leitmedien ein Eingeständnis zur Wahlfälschung gemacht. Dabei ist eine Wahlbeteiligung von über 100 % bei einer Präsidentschaftswahl im Iran gängig und üblich. Hintergrund ist, dass im Iran bei den Präsidentschaftswahlen gewählt werden kann, wo man will. Das Mandat ist nicht ortsabhängig. Die Logik: Der Präsident des Irans ist der Präsident aller Iraner und nicht im Gegensatz zu den anderen iranischen Wahlen der Vertreter einer bestimmten Stadt oder Provinz, bei jenen Wahlen ist die Wahlmöglichkeit dementsprechend ortsgebunden, hier jedoch nicht. So konnten die auf Reise befindlichen Iraner sogar im Flughafen Frankfurt am Main wählen. Beispielstädte: In Tabas war die Wahlbeteiligung 145%, da sie das Zentrum im Wüstengebiet Ostyazd ist und als Raststätte für etliche Reisende fungiert. Andere Städte haben eine Wahlbeteiligung über 100%, da sie als Touristenzentren gelten, wie viele Städte in der Provinz Mazandaran am Kaspischen Meer. Im Übrigen hat Mousavi in einigen dieser Städte gewonnen. Eben aus oben genannten Gründen ist es im Iran kein Novum, dass es bei den Präsidentschaftswahlen Städte mit quasi mehr als 100% Wahlbeteiligung gibt. Auch bei der Wahl zum Sieg des Reformers Khatami gab es solche Zahlen. So erklärt sich auch wieso die Einwohner dieser Städten, wie die von Tabas und Mazandaren nicht protestierten und keine Demonstrationen abhielten. Nach dem die Medien die Aussage des Wächterrats als „Eingeständnis“ darlegten, dementierte der Wächterrat das angebliche Geständnis auch umgehend. Ohne ist diese Frage aber belanglos, da die Stimmen aus diesen Städten nur 3 Millionen ausmachen, Ahmadinejad gewann aber mit 11 Millionen Vorsprung.

Auch die Meldung, dass angeblich vier Großayatollahs von einer Wahlfälschung sprechen ist unrichtig. So hat Naser Shirazi nie von einer Fälschung gesprochen, im Gegenteil hat er vor kurzem mit einer Fatwa die Herrschaft Khameneis bestätigt. Die größte und einflussreichste Gelehrtenvereinigung Jame’e Modarsesin-e Qum, die Gelehrten verschiedener politischer Couleurs und Unabhängige vereint, gratulierten Ahmadinejad zum Sieg. Die New York Times hat aus Unkenntnis über die Schia und Qum, das Statement einer anderen erheblich kleineren Gelehrtenvereinigung, die ohnehin reformorientiert ist, und die Wahlergebnisse kritisierte, fälschlicherweise für die Jame’e Modarsesin-e Qum gehalten, da sich ihre Namen ähneln. Andere Journalisten und Experten haben ohne die Richtigkeit der Meldung zu prüfen, sie und die Interpretation „der Isolierung Ahmadinejads unter dem Klerus“ oder „das Auseinanderbrechen der islamischen Republik“ übernommen. So verhält es sich leider mit den meisten Zitaten der Großgelehrten: sie sind durchweg aus dem Zusammenhang gerissen und in manchen Fällen kann man von grober Böswilligkeit sprechen, um aus Sensationslust die Leser an das Thema zu binden. Um alles abzuhandeln, bedarf es eines eigenen Artikels, der Kürze halber wird hier nur exemplarisch auf eines eingegangen: Bis auf die Großgelehrten Montezari und Sanei, die ohnehin Reformer sind, sind die meisten Großgelehrten parteipolitisch neutral. So riefen gerade diese Großgelehrten wie Makarem-e Shirazi oder Golpayegani und viele andere mehr auf, die Demonstrationen und die Forderung nach Neuwahlen einzustellen und sich verfassungsgemäß an den Wächterrat zu wenden.

Es sind noch viele weitere Vorwürfe im Umlauf, die – genau wie die Aussage in der Passage, die zu Beschwerde steht – einfach als Fakt übernommen wurden, ohne sich die Gegenseite anzuhören. Das entspricht unserer Meinung nach nicht journalistischer Fairness. Für eine Auseinandersetzung mit der Inkohärenz auch anderer Fälschungsvorwürfe möchten wir Ihnen den gleichnamigen Artikel auf unserer Website Nahe legen

Ursprünglich wollten wir von weiten Schritten absehen, da zwischenzeitlich die von uns genannten Punkte auf Ihrer Internetseite korrigiert wurden und das Video sogar raus genommen worden ist. Leider wurde diese Korrektur jedoch zurück genommen, daher können wir uns von unserem Standpunkt, dass diese Sendung gegen die Programmgrundsätze des rbb verstoßen hat, nicht verabschieden. Somit möchten wir die Möglichkeit nutzen, gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 rbb-Staatsvertrag den Rundfunkrat in dieser Gelegenheit anzurufen.


Mit herzlichen Grüßen

xxx
von Irananders


Am 18. November 2010 wies überraschend der Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg die Beschwerde ab. Im Folgenden die Argumente (eine vollständige Wiedergabe des Schreibens ist leider aus gesetzlichen Gründen nicht möglich):

1. Passage: "Teheran im Juni 2009 - Bürger protestieren gegen die Wahlfälschungen des Regimes und werden brutal niedergeknüppelt."

Sie behaupten, diese Passage sei weder objektiv noch umfassend und verstoße damit gegen § 4 Absatz 2 rbb-Staatsvertrag. Der Vorwurf der Wahlfälschung sei unsachlich und nicht mit Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft geprüft worden.

Der Rundfunkrat kann einen Verstoß gegen § 4 Absatz 2 rbb-Staatsvertrag, der einen objektiven und umfassenden Überblick über das zu berichtende Geschehen fordert, nicht erkennen. Der Sprecher des streitgegenständlichen Beitrages trifft keine Aussage darüber, ob es die Wahlfälschungen tatsächlich gegeben hat. Er beschreibt für die Zuschauerinnen und Zuschauer lediglich die Filmszene, in der Bürger gegen Wahlfälschungen protestieren. Nicht die Meinung der Autoren wird dort wiedergegeben, sondern die der protestierenden Menschen.

Hinzu kommt, dass der Beitrag gerade nicht eine etwaige Wahlfälschung zum Inhalt hatte, sondern die Umgehung von Wirtschaftssanktionen gegen den Irak durch deutsche Firmen. Die gezeigte Filmszene war nur ein Randaspekt und wurde auch deswegen nicht durch weitere Hintergrundinformationen vertieft.

Es gibt im Übrigen ernstzunehmende Hinweise darauf, dass Kritik an der Wahl tatsächlich berechtigt ist. Auch wenn der Rundfunkrat hierüber nicht entscheiden muss, will er dies doch ausdrücklich klarstellen.

2. Passage: "Mit Raketentests demonstriert die Diktatur ihre Macht. Der Iran setzt auf atomare Rüstung."

Auch hier werfen Sie dem rbb Unsachlichkeit und fehlende Sorgfalt bei der Prüfung auf Wahrheit und Herkunft dieser Aussage vor. Die atomare Rüstung werde als Tatsache hingestellt, obwohl diese nie bewiesen worden sei.
 
Die Aussage des Zoll beamten Herrn Schmitz, der die Urananreicherung des Irak mit dem Bestreben, eine Atomwaffe herzustellen, erklärt, sei dessen bloße Meinung. Sie könne daher nicht als Tatsache dargestellt werden. Hier sei insbesondere § 4 Absatz 5 rbb-Staatsvertrag verletzt, wonach Kommentare deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung des Verfassers/der Verfasserin als persönliche Stellungnahme zu kennzeichnen seien.

Zudem sei der rbb nicht staatsfern, da er die Linie der deutschen Außenpolitik als Wahrheit ausgebe.

Der Rundfunkrat kann auch insoweit keinen Verstoß gegen die Programmgrundsätze erkennen. Im Gegenteil - die Medienberichte machen deutlich, dass die Annahme atomarer Rüstungsaktivitäten des Irak berechtigt ist. Die von der Intendantin beschriebenen Recherchetätigkeiten der Autoren des betreffenden Beitrages waren umfassend. Der Beitrag durfte nach Auffassung des Rundfunkrats auch auf den glaubhaften Angaben des Zollbeamten Schmitz beruhen, der von den Beschaffungsbemühungen des Irak im Bereich der Urananreicherung berichtete.

Hierbei berücksichtigt der Rundfunkrat den Umstand, dass der Irak eine objektive und umfassende Recherche vor Ort selbst für internationale Organisationen bekanntlich kaum zulässt. Umso intensiver muss selbstverständlich die Auswertung der zugänglichen Quellen ausfallen. Eben dies ist geschehen, wie das Schreiben der Intendantin vom 5. Oktober 2010 zeigt. Die Arbeit der Autoren genügte daher nach Ansicht des Rundfunkrates vor dem Hintergrund der stark eingeschränkten Recherchemöglichkeiten den Anforderungen des § 4 Absatz 2 rbb-Staatsvertrag.

Das Gebot der Staatsferne sieht der Rundfunkrat ebenfalls nicht als verletzt an. Wie die Intendantin in ihrem Schreiben vom 13. August 2010 zutreffend feststellte, werden die betreffenden staatlichen Stellen ausdrücklich kritisiert.

Weitere Anhaltspunkte dafür, dass der rbb nicht staatsfern berichtete, kann der Rundfunkrat nicht erkennen.


Nachdem Irananders in Erfahrung brachte, dass mit Irak nicht wirklich Irak gemeint ist, sondern man versehentlich sich durchwegs verschrieb, verfasste Irananders folgende Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Antwort zu unserem Schreiben vom 26.08.2010 und 09.11.2010. Vorab möchten wir unterstreichen, dass wir nicht missverstanden werden möchten. Dem rbb als Rundfunkanstalt werfen wir nicht Unsachlichkeit und fehlende Sorgfalt vor, sondern beanstanden, dass diese Mängel sich in lediglich eine Sendung „hineingeschlichen“ haben.

Bei dieser Meinung bleiben wir jedoch leider auch trotz ihrem nochmaligen Schreiben.

Im zweiten Punkt unterstreichen Sie, dass der Beitrag „nach Auffassung des Rundfunkrats auch auf den glaubhaften Angaben des Zollbeamten Schmitz beruhen“ dürfe „der von den Beschaffungsbemühungen des Iran (im Originalschreiben irrtümlicherweise “Irak”)  im Bereich der Urananreicherung“ berichtet. Die Damen und Herren des Rundfunkrats haben hier lediglich wiederholt, was bereits beanstandet wurde. Wir müssen wirklich enttäuscht vermuten, dass hier unsere Beschwerde nicht genau gelesen wurde. Wir haben bewusst Herrn Schmitz direkt zitiert und die Argumente dazu hinterlassen, damit auch sichergegangen wird, dass hier nichts falsch verstanden wird. Erlauben Sie, dass wir noch einmal aus unserem letzten Schreiben zitieren:

„Wenn wir die Beschaffungsbemühungen des Iran beobachten, ist es zum einen Mal der Bereich der Urananreicherung, also sprich, die Bestrebung, eine Atomwaffe herzustellen“. Hier wird sehr deutlich, dass er lediglich Beschaffungsbemühungen im Bereich der Urananreicherung bestätigt und die Bestrebung nach einer Atomwaffe seine eigene Schlussfolgerung daraus ist."

Wir möchten noch einmal wiederholen: Herr Schmitz bestätigt die Urananreicherung und ergänzt seine Interpretation. Dass es sich lediglich um seine Interpretation handelt wird durch den Terminus „sprich“ mehr als deutlich. Die Sendung erhebt diese Vermutung, diese Interpretation, zu einer Tatsache und behandelt Sie – für den Zuschauer nicht unterscheidbar von einem Kommentar – durchweg als Tatsache. Hier fragen wir uns, wie weit §4 (5) gedehnt werden kann, dass hier der offensichtliche Bruch mit dem rbb-Staatsvertrag noch nicht protokolliert wird.

Des weiteren sagen Sie, dass die Medienberichte deutlich machen, dass die Annahme atomarer Rüstungsaktivitäten des Irans berechtigt sei. Hier möchten wir einmal daran erinnern, dass es ähnliche Medienberichte zum damals angeblich chemisch gerüsteten Irak gegeben hat, die sich im Nachhinein auch als nicht korrekt erwiesen haben. Zudem bestätigen die wirklichen Experten, nämlich die IAEA (Internationale Atomenergiebehörde in Wien) eben diese Annahme nicht. Deren Berichte sind kostenlos auf der Internetseite der Agentur downloadbar und damit nicht sehr aufwändig zu recherchieren.  Weiter führen Sie aus, dass Iran eine umfassende Recherche behindert und kaum zulasse und daher die zugänglichen Quellen umso intensiver ausgewertet werden. Hier hatten wir allerdings auch schon direkt die zuverlässigsten zugänglichen Quellen, nämlich die IAEA direkt mit Aussagen zitiert, die dem Zollbeamten Schmitz nicht bestätigen. Das unterstreicht noch einmal die Offenkundigkeit, dass diese Sendung dadurch, dass sie einen subjektiven Kommentar zur Wahrheit erhebt, nicht den Standards des rbb entspricht, wie sie in §4 (5) Rundfunkrat niedergelegt sind.

Mit freundlichen Grüßen

xxx


Rudolf28-12-10

Falschheit wird mit Falschheit belegt. DER SPIEGEL irrt sich, soetwas steht in keinem IAEA Bericht. Die Katze beißt sich im Schwanz. Wie will man aus den Teufelskreis der Fehlinformationen ausbrechen?

A.W.28-12-10

Man könnte meinen, dass die gut bezahlten Intendanten und Rundfunkträte eine gemeinsame Schulung zum Verfassen von Ausreden absolviert hätten. Dabei ist ihnen aber die Tagespolitik und Geographie etwas untergegangen.

william wolfo28-12-10

Vielen Dank an das Irakandersteam;)
Im Ernst: Meine Empörung über die Verantwortlichen ist groß, aber überrascht kann man nicht sein. Sind es doch die alten Verdächtigen, die im Rundfunkrat sitzen, den Intendanten auswählen, über Karrieren entscheiden, sich die Posten zuschieben und schwache Charaktere um sich scharren. Entsprechend den Anweisungen von Oben ist der Trend jetzt eben die Hetze - wie in einem faschistoiden Albtraum, ein Anruf aus dem Kanzleramt, die Einladung zu instruierenden Gesprächen, Plänen schmieden gegen andere Menschen - all das gibt es wirklich.
Traurig zu sehen, dass die Gesellschaft die Kontrolle über ihre Institutionen nicht in die Hand nimmt und hier - in technisch perfekter deutscher Maßarbeit - Aufträge anderer ausführt (auf Bundesebene gibt es dafür gewisse Gegengeschäfte). Alles unvernünftig, wurde nicht gelernt, dass Unfriedlichkeit die eigene Gesellschaft zerstört? Dass die Meinungsmanipulation die Selbstkontrollkräfte der Gesellschaft ausschaltet und damit Schädigungen an der Gesellschaft, die sich der Demokratie verschieben hat, eintreten? Überhaupt der Umgang mit dem Recht: Entscheidend ist natürlich der Gesamteindruck, der jedem Eindruck von Objektivität entgegenläuft – aber statt TREUHÄNDERISCHER Aufgabenwahrnehmung als Dienst an der Gemeinschaft werden hier Spezialinteressen contra legem befördert. „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören sind verfassungswidrig" (Art. 26 Abs. 1 GG).
Böse kann ich dem deutschen Volk nicht sein, die Unterdrückten unterdrücken lassen sich unterdrücken und unterdrücken wieder. Die Öffentlichkeit befindet sich in einem bedauernswerten Zustand. Umso wichtiger ist es zur allgemeinen Emanzipation beizutragen und ihnen mit besseren Worten ihre Freiheit und Menschlichkeit bewusst zu machen. Hoffen wir, dass es hilft.

Christoph R. Hoerstel05-01-11

Eine erstklassige Leistung. Peinlich, wie der Rundfunkrat seine Inkompetenz durch die Verwechslung von IraK und IraN ins Licht der Öffentlichkeit stellt. Und ganz übel ist es, entgegenstehende Informationen nicht zur Kenntnis zu nehmen - und sich auf andere Medien zu berufen, die gelegentlich ebenso lügen wie hier der RBB. Mir ist übel.





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