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Problemfeld Steinigung


Iran, Sakineh Mohammadi Ashtiani

Sakineh Mohammadi Aschtiani

Derzeit gerät der Iran in die Schlagzeilen aufgrund einer drohenden Steinigung einer iranischen Witwe. Im Zuge dessen kommt es aufgrund mangelnder Qualifikation und Recherchen einiger Journalisten zu Fehlinformationen über die iranische Justiz, über die Steinigung in der iranischen Praxis und über das laufende Gerichtsverfahren an sich.

Der Iran hat inzwischen dementiert, dass eine Steinigung bevorsteht. Und andererseits veröffentlichte keine Menschenrechtsgruppe oder Medium je eine Kopie oder Abschrift des Urteils. Die erste Menschenrechtlerin, die den Fall der Witwe Sakineh Mohammadi-Aschtiani in der Öffentlichkeit thematisierte, war die iranische Ex-Muslima Frau Mina Ahadi.

Ahadi war zehn Jahre lange Kämpferin bei der kurdischen Komalah und ist bekennende Atheistin. Die Komaleh verübt heute noch Anschläge im Iran und gilt zumindest dort als Terrororganisation. Mina Ahadi selbst ist keine Kurdin, aber ihre kommunistische Weltanschauung ließ sie zu einer „Partisankämpferin“ der Komaleh werden. Inzwischen ist sie österreichische Staatsbürgerin und Gründerin des viel beachteten Zentralrats der Ex-Muslime und ist darüber hinaus engagiert in Vereinigungen und Komitees gegen islamisch-motivierte Menschenrechtsverletzungen, darunter auch in einem Komitee gegen Steinigung. Zahlreiche ihrer Berichte lassen sich jedoch nicht verifizieren und werden auch nicht von etablierten Menschenrechtsgruppen wie Amnestie International oder Human Rights Watch aufgenommen.

Die Kinder der verhafteten Mohammadi-Aschtiani schrieben nichtsdestotrotz einen Brief an Frau Mina Ahadi mit dem Aufruf, dass eine Kampagne im Ausland gestartet werden solle, damit ihre Mutter vor der drohenden Steinigung gerettet werde. Wie der Kontakt zwischen beiden hergestellt wurde ist nicht bekannt. Auch ist nicht ersichtlich, wie Frau Ahadi die Authentizität des Gerichtsurteils verifiziert hat. CNN gelang es aber, ein Öffnet externen Link in neuem Fenstertelefonisches Interview mit einem der Kinder zu führen. Der 22-jährige Sohn ruft dazu auf, Druck auf den Iran auszuüben, damit das Steinigungsurteil aufgehoben würde. Nach den ersten Dementis des Iran hieß es in der Folge, dass der Iran dem internationalen Druck nachgegeben habe und Frau Mohammadi-Aschtiani nicht gesteinigt werde. Dabei hatte der Iran erwähnt, dass ohnehin die abschließende Prüfung des Falles noch ausstünde, die für den 10. Juli 2010 anberaumt gewesen ist (siehe auch letztes Kapitel).

Problematik Sexualmoral

„Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiss, sie ist etwas Abscheuliches – und wie böse ist der Weg.“ (Sure 17/ Vers 32)

Nichts trennt das islamische (und übrigens auch katholische) Gedankengut von der modernen westlichen Gedankenwelt mehr als die Sexualmoral. Der Koran nennt das Ehebrechen abscheulich, im Westen wird es bisweilen in einschlägigen Fachmagazinen als förderlich für die Ehe betrachtet. Die einen sehen es als Todsünde, die anderen als natürlich und gesund, die – wie manche Wissenschaftler behaupten – in der Evolution begründet ist. Die einen sanktionieren das Fremdgehen staatlich, die anderen werben dafür gar im Internet und im Fernsehen. Zwar ist der Schutz der Familie im deutschen Grundgesetz verankert, die praktischen Auswirkungen sind jedoch gering und begrenzen sich fast ausschließlich auf das Steuerrecht. Das kommt nicht von ungefähr, denn im Westen gibt es immer mehr die Praxis, Phänomene fast aus rein kommerziellem Zweck zu sehen. Eine Verständigung zwischen einer durch und durch kommerzialisierten Welt und einer Welt, die darüber hinaus andere "Ideale" anstrebt, gestaltet sich per se sehr schwierig. Hinter der Problematik Steinigung verbirgt sich die Problematik Sexualmoral und drakonische Strafe,  dahinter verbirgt sich die Problematik Individualismus, Liberalismus und Relativismus und dadurch im weitesten Sinne der Materialismus und Kommerzialismus, der den aktuellen Humanismus prägt und bewirkt. Eine Verständigung in der Sexualmoral scheint schier unmöglich. Selbst Katholiken wenden sich in dieser Thematik gegen ihre eigene Kirche. Deshalb ist ein Dialog über das emotionsgeladene Thema Steinigung noch unvorstellbarer.

Problematik Steinigung

Wenn die Prostitution das älteste Gewerbe der Welt ist, dann müsste die Steinigung zu den ältesten Strafen der Menschheitsgeschichte gehören. Tatsächlich ist die Steinigung keine koranische Erfindung, sondern basiert auf Texten der jüdisch-christlichen Tradition. Der Islam beschränkt dieses Strafmaß auf Ehebruch, wohingegen es in der Thora auch für andere Delikte vorgesehen ist. Steinigung als Strafurteil wird im Koran nicht explizit erwähnt, sondern interessanterweise lediglich an einer Stelle angedeutet: sie erhält in der orthodoxen schiitischen Jurisprudenz ihre Legitimation in dem koranischen Vers 15 der Sure 4: „Und diejenigen von euren Frauen (oder Männer), die das Abscheuliche begehen, – bringt vier Zeugen von euch gegen sie. Wenn sie es bezeugen, dann haltet sie im Haus fest, bis der Tod sie abberuft oder Gott ihnen einen Ausweg schafft.“ Der Hinweis aus dem Iran, man setze keine Steinigung aufgrund äußeren Drucks aus, ist ebenso koranischer Imperativ: „Und so richte zwischen ihnen nach dem, was Gott als Offenbarung herab gesandt hat, und folge nicht ihren Neigungen, sondern sieh dich vor ihnen vor, dass sie dich nicht der Versuchung aussetzen abzuweichen von einem Teil dessen, was Gott zu dir als Offenbarung herab gesandt hat!"

Die Aussetzung von Steinigungen (die im Iran öfters angewendet wurde) ist kein Widerspruch zum koranischen Vers: „einem Teil dessen, was Gott… herab gesandt hat“. Denn im „Steinigungsvers“ heißt es „haltet sie im Haus fest, bis der Tod sie abberuft“. Das Ende des Verses „oder Gott ihnen einen Ausweg schafft“ wird aufgrund der Überlieferungen aus dem Prophetenleben in der orthodox-schiitischen Jurisprudenz als Steinigung interpretiert und angewendet, was aus unserer westlichen Sicht sehr paradox sein muss. Ein Ausweg sieht für uns gänzlich anders aus, denn nach unserem westlichen Empfinden ist ein lebenslanger Hausarrest eine mildere Strafe als irgendeine Todesstrafe, sei sie auch „äußerst human“. Das hängt damit zusammen, dass wir im westlichen Denken das Leben als das Nonplusultra sehen. In den Religionen gilt das Leben dagegen nur als Mittel zur Gottesanbetung und der Tod als eine weitere Etappe der Existenz, wo auch Qualen auf manch einen warten können. Irdische Qualen (wie auch die Steinigung) verringern nach dieser Vorstellung die jenseitigen Qualen. Man erahnt richtig, der Dialog und die Verständigung zwischen orthodoxen bzw. „streng gläubigen“ Muslimen, Christen und Juden ist bzw. könnte oder müsste um ein Vielfaches leichter sein als der Dialog mit Nicht-Gläubigen und Liberalen. Attribute wie „drakonisch“, „streng“ und „extrem“ berühren diese Gruppe von Gläubigen nicht. Anders ist es im Westen, der geprägt ist vom Relativismus. Hier kennt man keine festen Maßstäbe und keine unveränderten Wahrheiten, auch wenn Menschenrechte und Demokratie als universelle Werte für die gesamte Menschheit befürwortet werden. Viele Reformen von Gesetzeswerken in der westlichen Welt finden heute mit dem Argument „nicht mehr zeitgemäß“ statt. So wurde auch das französische Scheidungsrecht mit diesem Argument liberalisiert, oder auch das deutsche Jugendschutzgesetz. Der Zeitgeist ist das ultimative Primat, also der Mainstream, oder treffender ausgedrückt der Kapitalismus, der als die größte Macht Meinungen, Gefühle und Ästhetik produziert, die von Menschen aufgenommen und angewendet werden. Etwas für Orthodoxe bzw. „streng Gläubige“ Unvorstellbares. Das Kennzeichen eines „streng Gläubigen“ ist nämlich, dass er nicht mit der Subjektivität der Zeit geht, sondern vielmehr dass die Zeit sich nach Gottes Wort zu richten hat. Im Westen bezeichnet man diese Tendenz als „fundamentalistisch“, da die Fundamente über allem stehen. Deshalb erachten nicht selten Gläubige die Bezeichnung „Fundamentalist“ als Kompliment für ihre Geradlinigkeit in ihrer Glaubenspraxis und Weltanschauung. Andersrum dürften wir „Westler“ uns geehrt fühlen, wenn man uns als fundamentalistische Menschenrechtler oder Demokraten bezeichnen würde.

Wir haben es hier tatsächlich mit zwei völlig verschiedenen Welten, Philosophien und Ideen zu tun, die die Verschiedenartigkeiten der Kulturen und des kollektiven Handelns auslösen. Im Koran heißt es in Vers 2 der Sure 24: „Eine (unverheiratete) Frau und ein (unverheirateter) Mann, die Unzucht begehen, geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben. Lasst euch nicht von Mitleid mit ihnen beiden angesichts der Rechtsbestimmungen der Religion Gottes ergreifen, wenn ihr an Gott und den Jüngsten Tag glaubt.“ Die einen rufen dazu auf, kein Mitleid zu haben, und die anderen rufen: „Mitleid angesichts des Humanismus mit ihnen beiden zu haben, wenn ihr an Menschenrechte und Menschlichkeit glaubt“. Der letztere Aufruf ist jedoch temporär. Das heißt, was heute als brutal empfunden wird, kann in fünfzig Jahren anders sein und was heute als mild gilt, kann wieder in hundert Jahren als brutal empfunden werden. So galt vor mehreren hundert Jahren die Steinigung in Europa nicht als barbarischer Akt, noch sah man die Ausführenden als Barbaren, sondern eher als Menschen für Recht und Ordnung. Diese Beliebigkeit des Empfindens gilt in der religiös-orthodoxen Logik nicht. Der Maßstab ist Gott, und da Gott allwissend ist, gilt sein Wort für die Ewigkeit. So gesehen ist Gott totalitär, der sich über den Zeitgeist hinwegsetzt und über Gefühle und Emotionen entscheidet. „Wenn er nicht totalitär wäre, könnte Er auch kein Gott sein“, ist folgerichtig die Argumentation der Orthodoxen und sie wenden ein, dass der Zeitgeist ebenso totalitäre Züge annehmen kann, sonst könnte es kein Zeitgeist sein.

Steinigung in der orthodoxen schiitischen Theorie

Aus der Sicht des Schiitentums kann die Verurteilung zur Steinigung ausschließlich im Fall von Ehebruch erfolgen, sofern der verheiratete Mann oder die Frau keinen Zugang zu seiner bzw. ihrer Ehepartner/in hat und Ehebruch mit Kenntnis über das Verbotene und mit Vorsatz begangen wird. Das heißt, wenn er oder sie unwissend über das Verbot ist oder irrtümlicherweise denkt, dass es bzw. sie sich um den/die Eheparter/in handelt oder vergewaltigt wurde oder sich alleine auf einer Reise befindet oder der/die Ehepartner/in krank ist und ähnlichen Hinderungsgründen ist die Strafe der Steinigung nicht vorgesehen. Gleiches gilt, wenn man selbst unverheiratet ist, aber der/die „Partner/in im Ehebruch“ schon. Ferner muss eine Penetration stattfinden. Bei allen anderen „Untreuedelikten“ erfolgt nicht die Steinigung.

Der Islam hat ferner eine äußerst schwierige Hürde aufgestellt, die einerseits auf die Abscheulichkeit des Ehebruches hinweisen soll, aber andererseits die praktische Umsetzung nahezu unmöglich macht. So müssen vier islamisch-rechtschaffene Augenzeugen unabhängig voneinander und in getrennten Vernehmungen sämtliche Details ihrer Augenzeugenberichte aussagen (Penetration muss gesehen worden sein) und diese dürfen sich nicht einmal im Detail von den Aussagen der anderen drei unterscheiden, da man sonst wegen Verleumdung bestraft wird. Zudem müssen die vier Augenzeugen selbst im Fall des Schuldspruchs die ersten Steine werfen. Tun sie das nicht, wird der Schuldspruch aufgehoben und alle vier werden wegen Verleumdung bestraft. Diese weitere Hürde hat dazu geführt, dass die in vorislamischer Zeit verbreitete Praxis der Steinigung sehr stark abnahm.

Eine andere Hürde und Beweisführung ist das viermalige Geständnis, wobei hier nur der Geständige gesteinigt wird und der/die „Partner/in im Ehebruch“ unversehrt bleibt, auch wenn er/sie verheiratet ist. Einen Widerruf des Geständnisses führt zu einem Stopp der Steinigung und ebenso das Fliehen aus der Grube, in der sich der Geständige befindet, um gesteinigt zu werden.

Befürworter der Steinigung weisen auf die Schwere der Beweisführung hin, um zu erklären, dass das Ziel der Steinigung nicht primär die Steinigung oder die Bestrafung der Betroffenen selbst ist, sondern als Schutz vor moralischem Zerfall in der Gesellschaft und als Schutz der Ehe dienen soll. Eine Beweisführung von mindestens vier rechtschaffenen Augenzeugen, wie oben dargelegt, ist quasi unmöglich und soll dazu führen, dass man diese „Schändlichkeit“ nur tunlichst im Geheimen begeht – und möglichst nicht in Umgebung von religiösen Kreisen, da nur diese als Augenzeugen akzeptiert werden.

Allgemein soll damit eine Salonfähigkeit in der Gesellschaft unbedingt verhindert werden, zumal das Erwähnen dieser „Schändlichkeit“ selbst drakonischen Strafen nach sich zieht, sofern man keine weiteren drei Augenzeugen vorweisen kann.

Iranische Praxis

Die iranische Praxis sieht derzeit anders aus als das islamische „Ideal“. Das aktuelle Strafgesetzbuch ist provisorischer Natur und wurde 1991 erstmals verabschiedet. Das Parlament muss es jedes Jahr verlängern oder ein alternatives Regelwerk verabschieden, was jedoch bis heute verabsäumt wurde (siehe weiter unten). Nach der jetzigen und somit provisorischen Gesetzeslage kann der Richter nach seiner Überzeugung – ohne die vier Augenzeugen – einen Ehebruch feststellen.

Die hiesige Übersetzung „nach seinem Wissen verfahren“, die von Medien und Menschenrechtsgruppen im Fall von Mohammadi-Aschtiani angeführt wird, ist wortwörtlicher Natur. Beh elme khod aber ist eine juristische Terminologie, die bezweckt, dass das Wissen (das Wort „Überzeugung“ gibt es im Persischen so nicht) dermaßen hoch sein muss (arab. „Yaqin“), dass jegliche Zweifel ausgeräumt sein müssen. Eigentlich ist diese Regel der Versuch einer Modernisierung des islamischen Rechts. Hier sind nämlich forensische Untersuchungen und andere moderne Rechtsfindungsmittel wie die DNA-Beweisführung gemeint, die jedoch konträr zu der "Philosophie der Steinigung" (gemäß der orthodoxen Befürworter der Steinigung, s. o.) stehen. Tatsächlich sind im Iran in aller Regel die verhängten Urteile zu Steinigungen aufgrund dieser Regel bedingt, zumal die obligatorische Qualifizierung für ein Richteramt aus Personalmangel herabgestuft wurde und seit dem weniger islamisch-gebildete Richter tätig sind, die aufgrund dessen mit diesem Paragraphen sehr subjektiv umgehen.

Darüber hinaus sieht das iranische Gesetz nicht das Aufheben der Steinigung vor, wenn die vier Augenzeugen nicht wie vorgesehen als erste die Steine werfen. Jenseits dieser zwei Abweichungen wird aber das islamische Gesetz nach obiger Interpretation 1 zu 1 angewendet. So wird beispielsweise auch die Möglichkeit eingeräumt, dass der/die Betroffene anführt, die Handlung in Unwissenheit ausgeführt zu haben oder behauptet, vergewaltigt worden zu sein. Wortwörtlich heißt es dazu im iranischen Strafgesetzbuch:

„§ 65 – Wissen eine Frau oder ein Mann, dass der Geschlechtsverkehr mit dem jeweils anderen verboten ist, weiß dieser das aber nicht, sondern vermutet es nur, so ist die Tat für ihn erlaubt; wer jedoch in Kenntnis des Verbots handelt, wird zur Strafe für unerlaubten Geschlechtsverkehr verurteilt.

§ 66 – Behaupten ein Mann und eine Frau, die miteinander Geschlechtsverkehr haben, sich geirrt oder in Unkenntnis des Verbots gehandelt zu haben, so wird die Behauptung ohne Zeugen und Eid für wahr angesehen, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie aufrichtig sind, und die Strafe entfällt.

§ 67 – Behauptet ein Mann oder eine Frau, dass er bzw. sie zum unerlaubten Geschlechtsverkehr gezwungen worden sei, so wird diese Behauptung für wahr angesehen, wenn das Gegenteil nicht zweifelsfrei feststeht.“

Seit 2002 gibt es ein Moratorium für Steinigungen, angeordnet von dem damaligen konservativen Oberhaupt der Justiz Ayatollah Mahmud Shahroudi. Das Moratorium hat jedoch nur empfehlenden Charakter und kann nicht verbindlich sein, denn die Reformierung des Strafgesetzes steht noch aus. Deshalb wurde vor einigen Jahren von Ayatollah Shahroudi dem Parlament ein Gesetzesentwurf zur Reformierung des Strafgesetzes vorgelegt. Im Gesetzesentwurf wird die Steinigung aufgehoben, aber dafür wurden andere Sanktionsmöglichkeiten für Apostasie (die es zuvor nie im iranischen Strafgesetz gab) implementiert. Deshalb hat sich das Parlament bis heute nicht auf eine mehrheitsfähige und Sharia-konforme Reform einigen können, und die Diskussionen über das neue Gesetzeswerk halten noch immer im parlamentarischen Rechtsausschuss an.

Allgemein müssen Todesstrafen im Iran mehrere Instanzen durchlaufen, bis sie rechtsgültig sind. Laut dem Gesetz über Berufungen und der Strafprozessordnung kann gegen alle Todesurteile Berufung eingelegt werden. Dies hat spätestens 20 Tage nach dem Urteil zu geschehen. Wenn das Urteil im Berufungsverfahren bestätigt wird, wird der Fall dem Obersten Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Wird dort ein Fehler beim Schuldspruch oder bei der Strafbeimessung gefunden, geht der Fall in der Regel zur erneuten Verhandlung zurück an eine niedere Instanz bei Gericht. Wenn der Oberste Gerichtshof das Todesurteil bestätigt, kann der bzw. die Angeklagte Widerspruch dagegen einlegen und eine andere Abteilung des Obersten Gerichtshofs, die als Überprüfungsinstanz tagt, nimmt sich dann des Falles nochmals an. Wird kein Widerspruch eingelegt, geht der Fall an das Oberhaupt der Justiz, das den Fall abschließend prüft, bevor es ihn an den Richter weiterleitet, der für die Vollstreckung des Urteils zuständig ist. Das Oberhaupt der Justiz hat die Befugnis, einen Hinrichtungsaufschub zu gewähren. Nach Paragraf 24 des Strafgesetzbuchs hat ebenfalls das Staatsoberhaupt Ajatollah Ali Khamenei die Vollmacht, auf Empfehlung des Oberhaupts der Justiz und „in Übereinstimmung mit islamischen Prinzipien“ Begnadigungen auszusprechen oder Strafen zu mildern oder umzuwandeln. Ausgeschlossen sind grundsätzlich Strafen für Verletzung oder Ermordung von Menschen, wo nur das Opfer selbst bzw. die Hinterbliebenen eine Begnadigung aussprechen können. Hier sieht der Staat es als Vergeltungsrecht des Opfers bzw. der Hinterbliebenen und kann nicht gegen ihren Willen intervenieren.

Fall Mohammadi Aschtiani

Aufgrund obiger Konstellation kommt es seit dem unverbindlichen Moratorium von 2002, das noch heute gültig ist und vom Oberhaupt der Justiz aufgelegt wurde, ziemlich selten zu Steinigungen. Seit dem fanden nachweislich fünf Steinigungen statt. In einem Fall konnte der Gesteinigte sich aus der Grube retten und wurde freigesprochen. Er hatte sich nämlich selbst angeklagt. In einem anderen Fall wurde die Steinigung illegal durchgeführt, da das Oberhaupt der Justiz einen Aufschub angeordnet hatte. In den drei Fällen gab es zugleich auch Urteile über andere Delikte wie Mord (wie im aktuellen Fall von Mohammadi Aschtiani). Und in allen fünf Fällen handelte es sich ausschließlich um Männer. Es ist also mitnichten so, dass Frauen im Iran vermehrt gesteinigt werden; ein typisches Klischee im Westen über den Orient, das auch auf den Iran angewendet wird. Zwar erhielten in den letzten Jahren mehr Frauen das Urteil zur Steinigung, aber anders als die Männer erhielten sie ausnahmslos Amnestie. In einem Fall, wo ein verheirateter Mann und eine verheiratete Frau miteinander Ehebruch begingen, wurde der Mann gesteinigt, aber die Frau begnadigt.

Der Fall Mohammadi-Aschtiani wurde anfänglich in den Medien, bedingt durch die Thematisierung von Mina Ahadi, politisch gedeutet und interpretiert. Der Fall jedoch ist rein juristisch und menschlich zu sehen. Mohammadi-Aschtiani ist weder Mitglied einer oppositionellen Partei, noch war sie jemals diesbezüglich aktiv gewesen. In ihrem Fall wurde eine unerlaubte Beziehung (keine Ehebruch) mit zwei Männern festgestellt, nachdem ihr Ehemann skeptisch wurde und die Polizei einschaltete. Als der Ehemann plötzlich starb, fanden Ermittler Spuren zu einen der zwei Männer und dadurch auch zu ihr. Sie gestand Ehebruch begangen zu haben, widerrief jedoch später. Gemäß iranischem Gesetz dürfte sie nicht gesteinigt werden, da ihr Geständnis jederzeit widerrufbar ist. Zu diesem Anlass war die Verhandlung für den 10. Juli anberaumt worden, denn wie der iranische Justizsprecher mitteilte, liegen neben dem Ehebruch auch andere Delikte gegen sie vor. Eine Steinigung würde aber nicht stattfinden, teilte man aus Teheran mit.


Maryam Namazie16-07-10

This pathetic article is an attempt by the regime and its supporters to discredit human rights activists abroad . Irrespective of Mina Ahadi 's beliefs and political affiliations with opposition organizations rightly opposed to the Islamic Republic of Iran, the only misinformation on Sakine Mohammadi Ashtiani 's case and that of others comes from the Islamic Republic of Iran in an effort to conceal its many crimes. Clearly , the regime 's officials have continued to sanction stoning and defend their [ in] justice system of Sharia law. Sakine 's stoning sentence was for having an ' illicit relationship 'for which she has already been flogged 99 times.

A new and comprehensive report shows that in fact over 100 people have been stoned to death by the regime and that 25 await death by stoning including a pregnant woman and a girl when she was arrested 15th The document using official sources can be found here in Persian : http://countmein-iran.com/Sangsarha % 20lst - Farshad - and is currently being july2010.pdf translated.

Stoning is sanctioned by many religions including, Islam. Under Sharia law ( which comprises of the Koran , Hadith and Islamic jurisprudence ), stoning is the punishment of sex outside of marriage. Whilst though it is a sentence in other religions , it is Islamism today that has political power in many places including Iran, hence the barbarity and Medievalism of countries under Islamic laws.

When the regime is overthrown by the people's revolution unfolding in Iran , the world will be horrified at the extent of its crimes.

That day Is very near.

Maryam Namazie
www.maryamnamazie.com

Steffen16-07-10

So arbeiten also die oppositionellen Menschenrechtler:

"Sakine 's stoning sentence was for having an ' illicit relationship 'for which she has already been flogged 99 times."

Das ist eindeutig falsch. Nach diesem Vorfall gab es ein Geständnis von ihr, bereits Unzucht begangen zu haben, als ihr Ehemann noch nicht ermordet wurde (siehe AI). Gott sei Dank wird sie nicht gesteinigt. Schade nur, dass man solche Justizskandale politisch deuten will.

Tim16-07-10

Maryam Namazie ist die Kollegin von Mina Ahadi in Großbritannien. Sie ist dort Sprecherin vom britischen Zentralrat der Ex-Muslime.

M.A.16-07-10

@Tim
Ja, dann muss sie ja sehr zuverlässig sein... Vor allem, weil dieses Schreiben da oben in Englisch komplett die Argumentation dieses Artikels ignoriert

Abdullah16-07-10

Der Forenleiter täte gut daran, den Beitrag von Maryam Namazie schon allein aus dem Grunde zu löschen, da dieser ausschließlich auf Englisch und nicht auf Deutsch ist. Der Artikel „Problemfeld Steinigung“ ist auf Deutsch verfaßt, und daher sollten auch alle hierzu geäußerten Meinungen auf Deutsch sein. In einigen Diskussionsforen ist es üblich, Beiträge in einer anderen Sprache als der im Forum verwendeten, grundsätzlich und nicht im Hinblick auf deren Inhalt zu löschen. Wie es in einer Meinungsäußerung „@Tim“ heißt, habe Maryam Namazie in ihrem englischen Schreiben „komplett die Argumentation dieses Artikels ignoriert“. Man muß also davon ausgehen, daß sie kein Deutsch kann, den Artikel überhaupt nicht verstanden hat und nur polemisieren und gegen die Islamische Republik Iran und die islamische Scharia hetzen will.
Bezüglich der Steinigung nach iranischem, bzw. schiitischem Recht bestehen kaum Unterschiede zum Recht nach den sunnitischen Rechtsschulen, weswegen ich diesen Artikel auch als Argumentationsgrundlage für sunnitische Muslime geeignet halte. Vor einiger Zeit hatte ich bezüglich der Frage der Steinigung eine Meinungsverschiedenheit mit einem deutschen Konvertiten, der früher einer jener Menschenrechtsorganisationen angehörte, die sich für die Abschaffung der als „grausam“ oder „barbarisch“ angesehenen Steinigung einsetzen. Bisher hat er sich jedoch von meiner Argumentation anscheinend nicht überzeugen lassen.

Homayoun17-07-10

Der schlechteste und enttäuschendeste Artikel bei Irananders.

Hätte man nur auf die Fakten bezüglich des Falles Aschtiani hingewiesen, könnte man den Artikel gerade noch so als Klarstellung einiger Details akzeptieren.

Aber der erste Teil des Beitrags, nämlich diese Erklärungsversuche zum besseren "Verständnis" (bzw. teilweise sogar Rechtfertigung aus islamischer Sicht) und die Gleichsetzung iranischer Kultur = Steinigung, westliche Kultur = Fremdgehen erzeugt (zumindest bei mir) nur Kopfschütteln. Soll das etwa beim deutschsprachigem Publikum zum besseren Verständniss und Toleranz bezüglich Steinigung beitragen? Man soll sich also in die Köpfe der islamischen Richter versetzen um zu verstehen wie das Ganze funktioniert?

Ausserdem erwecken Sie den Eindruck, im Westen würde man alles dem Zeitgeist (Strafen, Leben, etc.) anpassen, aber im Iran sind die Menschen an das ewige Göttliche gebunden (weil ja alle Moslems). Das ist gelinde gesagt Falsch. Ich bin mir 100% sicher, die Mehrheit der Muslime im Iran VERABSCHEUT Steinigungen. Es sind diese wenigen Dorfrichter, die bisher diese extreme INTERPRETATION durchgezogen haben. Und die Menschen die bei den Steinigungen mitgemacht haben, waren nichts weiter als Barbaren, aber mit Sicherheit KEINE guten Moslems.

Und erwecken Sie doch nicht den Eindruck, in Deutschland geht jeder Fremd, weil irgendwo bei RTL Big Brother läuft und weil man in Talkshows die assozialisten Fälle Deutschlands zur allgemeinen Belustigung vorführt.

Gerade durch die Verbote im Iran, sind die Auswüchse die dort zu beobachten sind, manchmal viel extremer als das was man in Europa beobachtet. Im Iran gibt es teilweise viel mehr "negativen Zeitgeist" als Hier.

Und nach solchen Artikeln, wundert man sich warum der Ruf der Muslime so im Eimer ist.

Solche Artikel sind nämlich Bestätigung für einige "speziellen" Muslime (wie z.B. der Leser Abdullah), die darin eine Bestätigung für Steinigungen sehen und die Wörter "grausam" und "barbarisch" mit Anführungszeichen versehen!

Frustrierte Ex-Muslime wie Mina Ahadi oder sonst irgend jemand, sind hier irrelevant. Ihr Artikel geht in eine ganz andere Richtung! und zieht gewollt oder nicht gewollt alle Muslime weiter in den Dreck.

Gruß,
Homayoun

TE17-07-10

@Homayoun

Deine Wahrnehmung kann ich nicht nachvollziehen. Ich bin kein Befürworter der Steinigung. Und ich sehe in dem Artikel auch keine Rechtfertigung dafür, sondern erkenne darin eine Analyse über die zwei völlig verschiedene Welten. Hierbei bedient man sich zwei Extrembeispiele, damit die Unterschiede deutlich werden (also methodisch ganz richtig).

Nur wenn man die Gegenseite nicht dämonisiert, versteht man sie auch und kann in Folge dessen Reformen einleiten. Der Artikel spricht auch nicht von "Muslimen", sondern von "streng Gläubigen" bzw. "orthodoxen", seien sie Muslime oder Christen.

SA17-07-10

@Abdullah
Die sunnitische Variation der Steinigung war mir nicht bekannt, deshalb um keine Falschbehauptungen aufzustellen, wurde sie stets als schiitisch bezeichnet.

@Homayoun
Abdullah braucht sicherlich nicht von uns eine Bestätigung. Wenn Texte von der falschen Seite missbraucht werden können, dürfte man über Vieles nicht mehr schreiben dürfen.
Bi-perspektivisch bedeutet beide Wahrnehmungen zu einem Thema einfließen zu lassen. Da die andere Wahrnehmung in Moment kaum bekannt ist, wird daher diese verstärkt eingebaut werden müssen. Ich schließe mich an dieser Stelle voll an TE an.

Sohela Jandi17-07-10

Hier wird mit Wortgewandheit versucht die barbarische Tötung mittels Steinigung als ein normales juristisches Vorgehen darzustellen. Mit Fassungslosigkeit habe ich den Artikel gelesen und bin sehr froh, dass es Menschen wie Mina Ahadi und Frau Namazi gibt die sich mit großem Engagement weltweit für Menschenrechte einsetzen. Unglaublich primitiv finde ich die Zusätze wie Atheistin oder Kommunistin. Jeder soll seine Weltanschauung oder Religion haben, aber Religionen die keine Achtung vor den Menschen zeigen, sie hinrichten, foltern, steinigen dürfen keine Macht und kein Sprachrohr haben.
Trennung von Staat und Religion, für ein freies Iran, nieder mit der islamischen Republik.

Steffen17-07-10

Verstehe nicht die Aufregung. Natürlich ist es von Belangen zu erwähnen, dass Ahadi Kommunistin, Separistenkämpferin war/ist und Ex-Muslima, um zu verstehen wieso sie einen juristischen Fall politisch deutet. Das bedeutet nicht Steinigung zustimmen zu wollen. Und ja, die barbarische Tötung mittels Steinigung ist ein normales juristisches Vorgehen im Iran, da es im Iran rechtlich verankert ist. Genau das wird hier nüchtern dargestellt mit dem zusätzlichen Verweis, dass nicht alles, was unsere Arroganz als barbarisch empfindet auch andere als barbarisch empfinden. Die Welt ist nun mal bunt.

Ein schlauer Mensch sagte, brutal ist das Unrecht, und umso größer das Unrecht ist, desto brutaler ist es. Da Ehebruch als ein Vergehen in dieser Kultur oder Staat gilt, gilt der Strafvollzug aus dieser Sicht dann nicht als brutal, weil es kein Unrecht ist.

Nur zum Verstehen, verstehen, verstehen, nachvollziehen, damit man versteht, damit man weiß, womit man es zu tun hat!

Frauen und Emotionen……

Homayoun18-07-10

@Steffen:

im Prinzip kann man alles "verstehen verstehen verstehen". Ich könnte Ihnen einen hoch intellektuellen Beitrag schreiben, der ganz "nüchtern" und emotionslos erklärt warum ein Mensch zum Vergewaltiger wird. Da würden wir dann mit seiner Kindheit, seiner Erziehung, seinen genetischen Merkmalen, etc. anfangen und letztendlich nachdem wir sein Leben analysiert haben, könnte man sogar ganz nüchtern "nachvollziehen" warum er das geworden ist was er heute ist. Die Frage ist: was nun nachdem man es ganz nüchtern verstanden hat? Soll man ihn jetzt wie einen normalen Menschen behandeln und aufhören sein Verhalten zu dämonisieren?

Für mich persönlich wäre dieser Mensch, der selbe verachtenswerte Vergewaltiger vor dem "verstehen" und ich würde nichts mit ihm zutun haben wollen.

Genau so ist es auch hier. Man kann alle möglichen Erklärungen wie Religion, Zeitgeist, etc. mit einfließen
lassen um ganz nüchtern zu verstehen, warum ein Richter im Iran so etwas beschließt und warum einige Menschen einen Kreis bilden und mit Steinen auf Jemanden werfen.

Sie haben es jetzt verstanden. Was nun?

Manche Sachen brauchen keine Erklärungen und nüchternen Rechtfertigungen (aus deren Sicht).
Sie haben auch nichts mit Westen, Süden, Osten oder Norden zutun.

Es ist nicht die Arroganz die es als barbarisch empfindet (zumindest bei den meisten Menschen), sondern der heutige Mensch mit seinen moralischen Instinkten die sich im Laufe der Evolution und der Geschichte der Menschen entwickelt haben.

Ein Affe war vor 2000 Jahren genau so wie Heute. Er hat sich weder moralisch noch anderweitig weiterentwickelt. Er tut genau das was er damals auch getan hat.

Wenn ein Mensch aber sagt, vor 2000 Jahren war das ganz normal und es ist göttlich ewig, dann wird dieser Mensch eben in der heutigen Zeit große Schwierigkeiten haben, "verstanden" zu werden.

Gruß,
Homayoun

SA18-07-10

Sehr guter Beitrag Homayoun.

Genau hier ist der Knackpunkt, die eine Welt glaubt an das ewige Wort und die andere sieht sich auf den Höhepunkt der Evolution. Man könnte meine, dass sie sich ziemlich ähnlich aussehen: sein eigenes Verständnis und Empfinden als Maßstab aller Dinge zu sehen.

Das heißt, die Argumentation gegen die Steinigung kann nicht auf die Schiene „barbarisch“, „brutal“ oder „unmenschlich“ geführt werden. So etwas berührt den Befürworter der Steinigung nicht und solche Attitüden eignen sich sehr oft um Stimmung gegen eine Gruppe oder Staat zu machen. Eine Argumentation gegen die Steinigung kann nur auf die islamischen Fundamente geführt werden, das ist eine Aufgabe der islamischen Rechtsgelehrten. Ausländische Einmischungen können da sogar kontraproduktiv sein und ein Gegenpol entstehen lassen. Wie die Analyse auch erwähnt, war es der konservative Rechtsgelehrter Ayatollah Shahroudi, der heute im Wächterrat sitzt, der die Gesetzeslage zur Aufhebung der Steinigung ins Parlament eingebracht hat.

So lange man den Gegenüber als Abweichung vom Standard sieht, also als etwas minderes, in der Evolutionssprache ausgedrückt Halb-Affe, und in der anderen Sprache Ketzer, kann kein Dialog fruchten. Genau das ist der Hauptaspekt der Analyse. Eine Argumentation auf Basis der Evolutionstheorie wird zu keinem Ergebnis führen. Abgesehen vom religiösen Standpunkt, kann sie auch vom weltlichen Standpunkt aus nicht funktionieren, denn die Evolution entwickelt sich moralisch nicht stets positiv, sonst könnten Nazis die Salonfähigkeit zur Ermordung der Juden zu ihrer Zeit als eine weitere positive Etappe der Evolution folgerichtig verkaufen. Ein aktuelleres Beispiel der Beliebigkeit von Werten, Ethik und Moral sind die Debatten über die Sterbehilfe. Etwas was vor 30 Jahren für unmöglich gehalten wurde und vermutlich als „barbarisch“, „brutal“ und „unmenschlich“ empfunden wurde. Heute dagegen wird sie auf gesellschaftliche und politische Ebene darüber diskutiert. Wenn Zeitgeist das Primat für Werte, Ethik und Moral ist können solche Konstrukte entstehen. Auf solch eine Basis kann man aber nicht gegenüber religiösen Gesellschaften hantieren, die eine ganze andere Voraussetzung und Philosophie haben. Mag sein, dass Maryam Namazie und Mina Ahadi gute Absichten haben, aber ihre Politisierung und Methode ist nicht geeignet.

Homayoun18-07-10

@S.A.

es gibt 2 Möglichkeiten die Angelegenheit anzugehen:

1) Ihr Vorschlag: man akzeptiert dass Staat und Religion im Iran zusammengehören und für immer zusamengehören werden. Dann versucht man innerhalb dieses Konstruktes als Reformer den Islam (Suren, Verse, Hadite usw.) immer wieder neu und halbwegs dem "globalen" Zeitgeist entsprechend
zu interpretieren bzw. anzupassen, damit es irgendwie weitergeht. Denn im Iran entwickelt sich unabhängig vom Staat, eine Gesellschaft die genau so wie vielerorts auf der Welt einem gewissen Zeitgeist entsprechend leben will (und vom Staat behandelt werden will).

Und von Außen, soll man sich entweder garnicht eingemischen, oder wenn dann nur auf der gleichen Schiene der iranischen
islamischen Refomer. Das ist glaube ich ihr Gedankengang.


2) Man akzeptiert diesen Konstrukt nicht und möchte überhaupt keine Diskussion mit einem Richter (z.B.), der eine Steinigung anordnet. Man (ob nun Iraner oder Ausländer) betrachtet ihn nicht als "Diskussionswürdig". Man möchte eine Trennung von Religion und Staat, damit solche Sachen und Diskussionen erst garnicht entstehen. Man möchte dass die Religion wieder in die eigenen 4 Wände verbannt und als private Angelegenheit angesehen wird, und kämpft (in welcher Form auch immer) für diesen Weg. Für diesen Weg gibt es dann auch wiederum die Möglichkeit entweder innerhalb Irans oder von Außen dagegen zu kämpfen. Innerhalb dieser Möglichkeit, gibt es dann wiederum die Möglichkeit entweder jedes Mittel zu nutzen oder aber gewisse Grenzen und Prinzipien nicht zu überschreiten (also nicht um jeden Preis einen radikalen Wechsel zu wollen).

Aber ich glaube wir haben aus der Geschichte gelernt, dass kein System auf ewig Bestand hat.
Noch nicht einmal die heutige Demokratie ist 100% sicher vor Veränderung. Somit ist dieser Weg (wenn auch nicht kurzfristig, aber langfristig) garnicht so aussichtslos.
Die ersten kleinen "Erschütterungen" im iranischen System haben wir ja bereits erlebt. Wer weiss was in 30 Jahren ist?

Wenn Sie also schreiben: eine Argumentation auf dieser oder jener Basis wird zu keinem Ergebniss führen, gehen Sie also erstens davon aus dass jeder z.B. mit einem Befürwörter von Steinigungen reden will und zweitens dass das System immer bestehen bleiben wird.

Welcher Weg nun der richtige ist, weiss ich nicht genau. Einerseits finde ich persönlich eine Trennung von Religion und Staat als etwas erstrebenswertes (wie übrigens viele Muslime im Iran auch). Andererseits gibt es speziell im Iran auch Gefahren diesbezüglich, denn eine Destabilisierung bzw. Sturz des ganzen Systems, könnte von vielen Seiten auch ausgenutzt werden und die Folgen könnten gravierend und unabsehbar sein. Denn dieses System (mit all seinen barbarischen Elementen) hat zumindest eines bisher gewährleistet: nämlich die Souveränität des Irans und das halbwegs friedliche Miteinander von vielen verschiedenen Völkern innerhalb der Grenzen.

Meine persönliche Tendez geht also mittlerweile in Richtung einer langsamen Veränderung innerhalb Irans (und auch nur initiert von Iranern im Iran) die dann entweder zu einer radikalen Reform von vielen Aspekten des Staates führt, oder aber wenn die Zeit reif dafür ist, für die Trennung von Religion und Staat.

Aber eines steht fest: In dieser iranischen Gesellschaft von meist jungen Iranern, werden die Konservativen immer weiter Schwierigkeiten haben ihre Linie weiter zu führen. Somit ist eine Reformierung von vielen Aspekten des Staates und seiner Organe keine Frage des Wollens, sondern sie wird zwangsläufig nötig werden um als Staat zu überleben. Davon
bin ich überzeugt. Eine Reform wird also das Mindeste sein, was passieren wird.

Gruß,
Homayoun

SA19-07-10

@Homayoun

Auszug aus „Grüne Bewegung im Iran ist tot, im Ausland jedoch lebendig“:

„Der Westen muss einsehen, dass die Iraner aus historischen Gründen kein Interesse an die Schwächung ihrer Zentralregierung haben. Die Iraner sind anders als hier im Westen ein sehr geschichtsbewusstes Volk. Im Kollektiven Gedächtnis ist die Erinnerung der Teilbesetzung durch Russland und Großbritannien während der Phase der schwachen Regenten noch frisch in Erinnerung. Die spätere Installierung Mohammad Reza Pahlavi als König durch die USA wurde auch unmittelbar nach Schwächung der Zentralregierung Mossadeghs vollbracht. Ja, sogar die islamische Revolution verursachte den Zugriff Saddam Husseins auf Südwest-Iran in einer Zeit als die königliche Herrschaft zusammenbrach und die neue Zentralregierung noch schwach und in Aufbau war.
Die islamische Republik ist nicht durch Fremdmächte ernannt worden, sie entspringt aus der iranischen Gesellschaft. In ihr haben Perser, Azeris, Loren und Belutschen (etc.) Teilhabe. Die Ethnie ist nicht der Maßstab, sondern die Konfession die alle Ethnie weitestgehend zusammenhält. In US-amerikanischen gebraucht man bei solchen Sachlagen häufig die Redewendung: Ja, er ist ein Bastard, aber er ist unser Bastard. Deswegen hat die inner-iranische Opposition (unterscheidet sich klar von der Exil-Opposition) aus der Sicht der Iraner klug gehandelt, in dem sie sämtliche Demonstrationen am Jahrestag der Wahlen absagten. Sie hat dadurch endlich wieder Punkte sammeln können, denn ein Brudermord ist allen Iranern zu wider. Eine Schwächung von Zentralregierungen sollte sowieso auch im Zuge des internationalen Terrorismus nicht im Interesse des Westens sein. Überall da wo Zentralregierungen geschwächt wurden, wie in Afghanistan, Pakistan, Jemen und Somalia verbreitete sich der islamistische Terror aus.“

Auf die anderen Punkte verweise ich auf die Diskussion hier: http://www.irananders.de/home/news/article/207.html

MischaSoleil31-07-10

Zum Teil fühle ich mich durch die Kommentare an Monty Pytons "Das Leben des Brian" erinnert, auch wenn da das "Setting" bezüglich der Steinigung anders war. Man nehme die Frage: "Ist Weibsvolk anwesend?" Nein. Natürlich nicht. (Für Nichtkenner des Films: Es ist Satire. Mein Kommentar geht weder gegen Frauen noch gegen sonst jemanden)

Ich frage mich jetzt, ob es manchen darum gehtm, wie viele Steinigungen stattfinden und von wie vielen Leuten diese gebilligt werden ... oder wem es nicht passt, dass sowas ins Blickfeld gerückt wird, weil man ja selber so dagegen ist. Soll diese Steinigungen künftig "übersehen" werden, weil sie ja sowieso von so vielen Muslimen abgelehnt wird? Na, ich weiß nicht ...

RA02-08-10

Es geht um Fakten und Sachlichkeit. Nur die zwei können Lösungsansätze anbieten. Eine Abweichung davon führt bei diesem Thema leicht zur Hysterie, Polemik und evtl. Hass. Keine guten Faktoren für irgendein konstruktives Ziel.

Kai Mischo11-08-10

Nunja die Rechtsprechung un hgesetzen sind in allen Kulturen unterscheidlich,und Mord ist keine Lösung!Aber ich denke das Leute die sekbst Menschen Vergassen,Gisftspritzen setzen,und den Elektrischen Stuhl anwenden nichtdas Recht haben sich darüber aufzuregen;satt sich im Innland um die eigenen Morde zu kümmern die der westen doch selbst begeht!

Aber dennoch im Wesetnlcihen sind Verbrechen mit eienr Ursache Verbunden die in de KIndheit beginnt!Psychologie,Prägungen,Umfeld etc macht meisst Leute zu Kriminellen wenn die gegebenheiten so gestellt sind das sie Kriminell werden können!

Alle Probleme haben Ursachen,und es ist immer Klüger die Urache zu bekämpfen und nicht das Symphtom,aberdennoch halte iches für Übertrieben wegen ehebruches ermordet zuwerden!Vermutlioch liegt dies darann das der Iran Religiös geprägt ist,und ausdieser Prägung heraus seine Gesselschaft aufbaute!Da Jede Kultur nur das wissen der Vorfahren verbesserbn kann,und mit deren lehren Arbeiten kann!Der Iran ist eine religiös geprägte Kultur,wie die Gesetze deutlich zeigen,aber dies gibt keinenr abnedren Kultur das Recht sie deswegen zu Dämonisieren,schleisslich entwickelt der Iran sich ja noch weiter!Der westen ermordete selbst Menschen wegen des Ehebruches!Der Itran ist eben auch in einem Wandlungsprozess,und wir die ein oder andere Gesetzesgebung noch ändern,im Laufe der Bewusstseinsbildung sit dies völlig normal!

Der Iran benötigt auch seine Zeit,bis dieser sich ändert,und man als Frau mehr Rechte haben wird!Aber was mannicht darf ist eine gesammte Religiöls geprägte Kultur zu Dämonisieren!Für mich sind alle Menschen gleich,und der Iraner gehört bzu meinen Landsmännern weil wir uns alle eine Welt Teilen!

Kai Mischo11-08-10

Nunja die Rechtsprechung und gesetze sind in allen Kulturen unterschiedlich,im LAufe der Globaliesierung muss man diese unterschiede mit viel Toleranz und glaugen an eine gemeinsame Zukunft bewältigen,mit einem Höchstmass an Vertsand udn Vernunft,das dies ei9n erzieherischer Prozess ist der Viel Arbeit bedeutet,aber dazu gab uns Gott den Versatnd uns vom Tiere unzerscheiden zu können!Wir sollen denken nicht Kämpfen!Das heisst Diplomatie und Hirnzellen anstrengen bis die Synapsen glühen!

Franz12-08-10

Ich finde die Steinigung ist ein ganz alter Brauch. So wie beispielsweise die Kreuzigung.

Homayoun H.12-08-10

Das TV Geständnis von Frau Aschtiani bezüglich Mord am Ehemann. (und die Meinung des Gerichts dazu)

http://www.youtube.com/watch?v=LjIaXhnjemw&feature=player_embedded#!

In den westlichen Medien, weiterhin nur die Rede vom "angeblichen Ehebruch".

www.theolounge.de13-08-10

Wir haben auf den Artikel verlinkt.





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