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16.05.2013

Irans rote Linien bei Atomverhandlungen


Iranisches Verhandlungsteam bei den Gesprächen mit G5+1 im Juni 2012 in Moskau

Das iranische Verhandlungsteam bei den Gesprächen im Juni 2012 in Moskau.

Im Folgenden geben wir zu Dokumentationszwecken ein uns vorliegendes inoffizielles iranisches Dokument über die Atomverhandlungen mit dem Westen, geringfügig gekürzt und aus Gründen der Lesbarkeit stilistisch redigiert, wieder.

Nachdem bei den Atomgesprächen "Almaty 2" zwischen Iran und der G5+1 kein konkretes Ergebnis erzielt wurde, schrieben zahlreiche Experten über die Ziele Irans bei den nuklearen Aktivitäten und analysierten die Ergebnislosigkeit dieser Gespräche. Viele von ihnen heben die Besorgnis der sogenannten „Internationalen Gemeinschaft“ hervor und stellen weiterhin eine vermeintlich von Iran ausgehende Gefahr übertrieben groß dar. Manche von ihnen sind auch unparteiisch und haben eine internationale Angelegenheit lediglich aus guter Absicht heraus analysiert.

Wenn wir die Gespräche von Almaty neutral betrachten und das Scheitern einer konkreten Einigung bei den Gesprächen "Almaty 2" analysieren wollen, müssen wir vor allen Dingen die folgenden Fragen beantworten: Welches wirkliches Ziel verfolgte die westliche Seite bei den Gesprächen "Almaty 1" und "Almaty 2"? Hatte der Westen vor, Iran - im Gegenzug zur Gewährung einiger unbrauchbarer Vorteile (u. a. Erleichterung im Handel mit einigen Edelmetallen oder die Aufhebung des Exportverbots petrochemischer Produkte) – einiger seiner Rechte im Atomwaffensperrvertrag (NPT), wie das Recht auf Urananreicherung auf über 5 Prozent, zu berauben?

Selbstverständlich würde der Westen sehr viel gewinnen, wenn eine solche Einigung zustande käme. Denn im Gegensatz zum Westen erhält Iran dadurch praktisch gar keine Vorteile. Der Export von iranischen petrochemischen Produkten wird ohnehin realisiert. Was die Erleichterungen beim Handel mit Edelmetallen betrifft, so muss man auch hier sagen, dass - trotz aller diesbezüglichen Beschränkungen - dieser Handel immer stattgefunden hat und die westlichen Länder ihn praktisch nicht unterbinden können.

Vielleicht ist es nicht richtig zu sagen, wer im Falle einer Einigung Vorteile gewinnen und wer Nachteile erleiden würde, und es ist auch unangemessen, in Zukunft solche Schlussfolgerungen zu ziehen, denn bei diesen Gesprächen darf es nicht um Sieg oder Niederlage gehen. Das Ziel ist vielmehr, dass beide Seiten eine Win-Win-Situation erreichen und ein internationales Problem lösen.

Wenn aber die Gespräche "Almaty 2" mit einer Einigung über die oben angesprochenen Sachverhalte beendet worden wären, was würde dann passieren?

Die lähmenden „Wirtschaftssanktionen“ (wie es der Westen formuliert), die gegen Iran verhängt worden sind, die Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und des Gouverneursrates des IAEA und die militärischen Drohungen Israels und der USA gegen Iran und die iranischen Nuklearanlagen würden weiterhin bestehen bleiben. Deshalb würde der Westen sicherlich einen anderen neuen Vorschlag zur Fortsetzung der Gespräche unterbreiten, und wahrscheinlich würde das neue Paket des Westens einen Vorschlag zur Aufhebung der einseitigen Sanktionen der EU enthalten, im Gegenzug zur vollständigen Umsetzung der Resolutionen des Sicherheitsrates durch Iran, d. h. einer vollständigen Einstellung der Urananreicherung, der Einstellung der gesamten Nuklearaktivitäten bis zum Punkt Null. Allerdings würden die Sanktionen des UN-Sicherheitsrates und sogar die Sanktionen des US-Kongresses auch weiterhin bestehen bleiben, denn es existiert die logische Annahme, dass deren Aufhebung an bestimmte Bedingungen geknüpft sei und die G5+1 folglich keinen entsprechenden Einfluss darauf habe.

Um eine umfassende Einigung zu erzielen, muss der Westen die Rechte Irans nach dem Atomwaffensperrvertrag (NPT) respektieren und Gespräche darüber führen, wie man zu einer gerechten Einigung mit Iran gelangen kann. Das Recht auf Urananreicherung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie wird nach dem Atomwaffensperrvertrag (NPT) keinem Land vorenthalten. Vielmehr werden die Länder dazu ermuntert, ihre Forschung weiterzuentwickeln und die Kernenergie zu nichtmilitärischen Zwecken zu nutzen.

In Artikel 4 Absatz 1 des Atomwaffensperrvertrages (NPT) heißt es: „Dieser Vertrag ist nicht so auszulegen, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln.“

Das historische Gedächtnis des iranischen Volkes hat in den letzten Jahren zahlreiche Fälle von Unaufrichtigkeit und Betrug von der westlichen Seite gegenüber Iran registriert. Auf einige dieser Fälle kann hier hingewiesen werden:

- Vor der Islamischen Revolution in Iran hatten die westlichen Länder nach fachmännischer Prüfung erklärt, Iran benötige 23.000 Megawatt Atomstrom. Damals konkurrierten alle westlichen Länder miteinander, in Iran Verträge über den Bau von Atomanlagen abzuschließen. Doch nach der Revolution kündigten all diese Länder ihre Verträge mit Iran und behaupteten, Iran sei ein ölreiches Land und brauche keine Atomenergie.

- Deutschland hat trotz seiner vertraglichen Verpflichtungen Iran gegenüber und obwohl es bis dahin 8 Millionen D-Mark für den Bau des Atomreaktors in Bushehr erhalten hatte, nach der Revolution plötzlich all seine Verpflichtungen ignoriert und sich seiner Verantwortung entledigt. Da das Reaktorprojekt von den deutschen Firmen nicht fertiggestellt wurde, verschob sich die Inbetriebnahme der Reaktoranlagen in Bushehr praktisch um 30 Jahre.

- Die USA, die den Teheraner Atomforschungsreaktor bauten und laut Vertrag den Brennstoff für den Reaktor an Iran liefern müssten, haben nach der Revolution, obwohl sie 2 Millionen Dollar für den Vertrag erhalten hatten, weder den nuklearen Brennstoff an Iran geliefert noch das erhaltene Geld zurückgezahlt.

- Frankreich, das vor der Revolution 10 Prozent der Aktien der Firma EURODIF an Iran verkauft hatte, hatte nicht nur den gesamten Betrag für die Aktien, sondern auch einen Kredit in Höhe von einer Milliarde US-Dollar von Iran erhalten. Doch dieses Land hat nach der Revolution seine Verpflichtungen nicht erfüllt, und obwohl es wegen dieses Vertragsbruchs vom Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne verurteilt wurde, hat Frankreich das Urteil ignoriert.

- Die Länder Frankreich, Deutschland und Großbritannien haben in Form der EU3, die von Iran verlangt hat, die Urananreicherung befristet auszusetzen und freiwillig das Zusatzprotokoll umzusetzen, nach der Einigung keine ihrer Verpflichtungen Iran gegenüber erfüllt und die unbefristete Aussetzung  der Urananreicherung in Iran verlangt.

- Der Vertrag mit Brasilien und der Türkei, der beinhaltete, dass das gesamte niedrig angereicherte Uran Irans in die Türkei transferiert und Iran im Austausch dafür auf 20 Prozent angereicherten Uran erhalten sollte, wurde entsprechend der Korrespondenz Obamas mit den Regierungschefs beider Länder mit Iran unterzeichnet aber am Ende nicht umgesetzt, weil die USA später doch dagegen waren.

Diese und Dutzende von anderen Fällen sind Beispiele für die Unaufrichtigkeit der westlichen Seite gegenüber Iran und müssen vom Westen noch einmal überdacht werden. Wenn der Westen bei der vollständigen Aussetzung der Urananreicherung den Zweck verfolgt, Israel zufriedenzustellen, wird Iran selbstverständlich - angesichts des hohen Preises, den es gezahlt hat, um in den Besitz von Atomtechnologie zu gelangen - diese Forderung nicht akzeptieren. Wenn es darum geht, dass Iran nicht in den Besitz von Atomwaffen gelangen soll, so ist dieses Ziel durch die Fatwa des religiösen Staatsoberhauptes Irans erreicht. Außerdem hat das religiöse Staatsoberhaupt Irans eine Kompromisslösung genannt, nämlich die Anerkennung des iranischen Rechts auf Urananreicherung und im Gegenzug die Durchführung von umfassenden Kontrollen nach den Maßstäben des Atomwaffensperrvertrages (NPT).

Wenn schrittweise Einigungen beabsichtigt sind, dann müssen die Schritte erstens gleichzeitig unternommen werden und gleichwertig sein und zweitens muss das Ende des gesamten Einigungsprozesses klar sein.


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