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03.05.2013

Anerkennung der syrischen Opposition und das Völkerrecht


Syrische Nationalkoalition für Opposition und Revolutionäre Kräfte in Marrakesch.

Länder wie Russland und Iran bewerten die Anerkennung der „Syrischen Nationalkoalition für Opposition und Revolutionäre Kräfte“ als Verstoß gegen die Genfer UN-Erklärung, die die Aufnahme eines gesamtsyrischen Dialogs sowie eine Übergangsregierung zwischen den Mitgliedern der Regierung und der Opposition vorsieht.

Iim Folgenden geben wir zu Dokumentationszwecken ein uns vorliegendes inoffizielles iranisches Dokument über die Anerkennung eines Teils der syrischen Opposition durch einige westliche und regionale Staaten, aus Gründen der Lesbarkeit leicht stilistisch redigiert, wieder.

Vor kurzem hat die Regierung von Katar durch eine voreilige und seltene Maßnahme der „Nationalen Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ die syrische Botschaft in Doha überlassen und bei dieser falschen Entscheidung im Umgang mit Syrien und Bahrain mit zweierlei Maß gemessen. Auch die Arabische Liga hat der syrischen Opposition den Sitz Syriens zur Verfügung gestellt - trotz der Ähnlichkeit der Situationen in Syrien und Bahrain hat die Arabische Liga Syrien unfair behandelt. Man darf jedoch nicht vergessen, dass die Arabische Liga damals, als Jemen sich in der gleichen Situation befand, einen solchen Schritt vermieden hatte. Lassen sich solche Maßnahmen zur Anerkennung der syrischen Aufständischen völkerrechtlich rechtfertigen?

Sind außerdem die jüngsten Versuche Katars, mit Unterstützung von Frankreich, Großbritannien, Jordanien und Saudi-Arabien eine Resolution durch die UN-Generalversammlung zu erwirken, um den syrischen UN-Sitz an die Koalition zu übergeben, völkerrechtskonform?

Völkerrechtlich stellt die Anerkennung einen einseitigen Schritt, bedingt durch politische Entscheidungen der jeweiligen Staaten, dar. Doch da eine Anerkennung auch negative Folgen für die anerkennende Staaten hat, sind einige Länder sehr vorsichtig bei der Anerkennung neuer Staaten umgegangen und haben die Einhaltung mancher rechtlicher Prinzipien ins Auge gefasst. Ägypten z. B. hat zwar bei der Arabischen Liga der Überlassung des syrischen Sitzes an die Opposition zugestimmt, doch die ägyptische Regierung behauptet, diese Entscheidung zur Wahrung der Einheit der Arabischen Liga getroffen zu haben, sonst sei Ägypten generell gegen diesen Prozess.

Es muss darauf geachtet werden, dass sowohl in Bezug auf Syrien als auch auf andere Länder nur das Volk über sein Land entscheiden darf. Momentan ist Bashar Al-Assad der gewählte Präsident des syrischen Volkes, und solange das syrische Volk seine Meinung nicht auf demokratischem Wege geändert hat, muss man die Entscheidung des Volkes respektieren. Selbstverständlich müssen die Gewalttaten eingestellt werden, damit umfassende Gespräche mit Unterstützung der Länder und internationalen Organisationen begonnen werden können, um die Entscheidung des syrischen Volkes zu respektieren.

Verschiedene Gruppen der syrischen Opposition rekrutieren momentan - mit breiter Unterstützung einiger Staaten und mit viel Geld - Söldner und entsenden diese nach Syrien. Diese Söldner können selbstverständlich für die „Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ keinerlei Legitimität bringen.

Gegenwärtig sind ein Großteil von Syrien und die Hauptstadt unter der Kontrolle der Zentralregierung. Die „Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ kann nach keinem geltenden Maßstab als legitime Vertretung der Mehrheit des syrischen Volkes bezeichnet werden, denn diese Koalition ist noch nicht durch Wahlen auf die Probe gestellt worden. Dazu kommt noch, dass die Unfähigkeit der Koalition, ihre Aufgaben als Vertreter des syrischen Volkes international wahrzunehmen, deren Anerkennung als Staat oder neue Regierung nicht rechtfertigen kann.

Zu den juristischen Notwendigkeiten der Anerkennung einer Gruppe als legitime Regierung eines Landes gehört die nötige Fähigkeit der Gruppe, einen Vertrag mit den anerkennenden Staaten abschließen zu können, während die Koalition kaum solche Fähigkeiten und Kompetenzen besitzt. Darüber hinaus muss der anerkannte Staat aus der Sicht der internationalen Gemeinschaft in der Lage sein, die Vertretungen und Sitze des Landes bei wichtigen internationalen Gremien, insbesondere bei den Vereinten Nationen, zu besetzen und zu führen. Die „Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte“ hat noch einen sehr langen Weg vor sich, bis sie über das notwendige Gebilde verfügt, um die oben erwähnten Pflichten international erfüllen zu können.

Die bisherige Vorgehensweise der syrischen Aufständischen beweist die Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des syrischen Volkes. Daher ist in einer solchen Situation deren Anerkennung rechtswidrig, und die Staaten sind verpflichtet, solche Gruppen nicht anzuerkennen. Die geringe Anzahl der syrischen Opposition und deren sehr gefährliche terroristische Aktionen, wie z. B. der Einsatz von Chemiewaffen, rechtfertigen die Nichtanerkennung.

Die bisherigen Schritte zur Anerkennung der syrischen Opposition als Regierung dieses Landes stellt nicht nur einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar, sondern sie verstößt auch - als illegitime Anerkennung und voreilige Aktion - gegen das Selbstbestimmungsrecht des syrischen Volkes und steht zudem im Widerspruch zum Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder. Aus diesem Grund stehen die anerkennenden Staaten vor größeren internationalen Pflichten.

Die jüngsten Aktionen der Regierung von Katar und der Arabischen Liga zur uneingeschränkten Unterstützung der syrischen Opposition lassen sich als eine Maßnahme interpretieren, um die militärischen Hilfen dieser Staaten für die Aufständischen zu rechtfertigen und die rechtlichen Folgen ihrer illegitimen und diskriminierenden Untaten in ähnlichen Fällen, wie in Bahrain und Jemen, zu reduzieren.

Es muss darauf geachtet werden, dass völkerrechtswidrige Maßnahmen, darunter auch die voreilige Anerkennung eines Staatsgebildes, grundsätzlich negative Folgen haben, welche - nach Meinung von Experten - gefährliche Praktiken und Vorgehensweisen auf internationaler Ebene etablieren können, die eines Tages auch gegen die anerkennenden Staaten eingesetzt werden können.


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