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Wächterrat genehmigt Wahlreform


Iran, Schlichtungsrat

21. Februar 2010, Beratungen über eine Wahlreform im Schlichtungsrat (eigentlich „Zweckmäßigkeitsrat“). Der Schlichtungsrat ist eine Art konsensschaffende Versammlung, bei der Reformer, Gemäßigte und Konservative Mitglied sind. (Photo: Mehr)

Teheran, 13. Juli (MNA/Irananders) – Der iranische Wächterrat hat eine Wahlreform genehmigt, die vom Schlichtungsrat eingebracht wurde.

Gemäß des neuen Wahlgesetzes finden die Kommunal- und Präsidentschaftswahlen sowie die Parlaments- und Expertenversammlungswahl jeweils zeitgleich statt. Dadurch verschiebt sich konsequenterweise die anstehende Kommunalwahl, damit sie zusammen mit der Präsidentschaftswahl im Jahr 2013 abgehalten werden kann.

Im Iran werden ausnahmslos alle Verantwortungsträger direkt oder indirekt vom Volk gewählt. Jedoch muss man sich zur Verfassung bekennen, um zu den Wahlen zugelassen zu werden. Nichtsdestotrotz finden im Iran sehr oft Wahlen statt. In den 31 Jahren der islamischen Republik wurde nie eine Wahl - trotz Terroranschlägen, Krieg und Sanktionen - ausgesetzt. Einige Exil-Oppositionsparteien bewerten jedoch die Verschiebung der Kommunalwahl als eine solche Aussetzung, obwohl die Regierung gegen die simultanen Wahlen ist und die Reform um Mohsen Rezaei und Ayatollah Rafsanjani entwickelt worden war.

In der Reform enthalten ist eine Einschränkung, dass nicht jede Strömung im Parlament - je nach Mehrheitsverhältnissen - das Wahlgesetz zu seinem Vorteil ändern kann. Das Wahlgesetz gehört nämlich zu den iranischen Gesetzen, die bisher am häufigsten modifiziert wurden. Nach der bitteren Erfahrung der Wahlunruhen im letzten Jahr wies das Staatsoberhaupt Ali Khamenei den quasi überparteiischen Schlichtungsrat an, das Wahlgesetz zu reformieren und für mehr Authentizität und Transparenz zu sorgen.


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