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Unterschiedliche Menschenrechte


Drei Schicksale und drei verschiedene Nuancen. Links die Französin Clothilde Reiss, in der Mitte der Iraner Majid Kakavand und rechts PJAK-Führer Haci Ehmedi.

Es ist eine erfreuliche Nachricht. Nach fast einem Jahr Hausarrest darf die französische Universitätsdozentin Clotilde Reiss den Iran Richtung Heimat verlassen. Ein anderer Angeklagter saß mehr als einem Jahr in Frankreich fest. Er hieß Majid Kakavand, war Iraner und ist vorige Woche freigesprochen worden. Sein eingestandenes Vergehen: Er lieferte in Malaysia nachweislich nicht militärische US-Güter nach Iran, die aber auf der unilateralen Sanktionsliste der USA stehen.

Bemerkenswert ist seine Festnahme dahingehend, dass er nicht in USA oder Malaysia festgenommen wurde, sondern während einer Reise in Frankreich durch einen amerikanischen Auslieferungshaftbefehl. Das heißt, die US-Behörden waren bestrebt ihren einseitigen Gesetzen in anderen Staaten zu bewirken.

Der Ingenieur Kakavand musste mehr als einem Jahr von seiner Familie und Freunde getrennt leben. Majid Kakavand ist nicht das einzige Opfer von den amerikanischen Versuchen, im Ausland verübte Taten gegen US-Bestimmungen zu ahnden. Schon etliche iranische Geschäftsmänner mussten sich wegen den exterritorialen Bestimmungen der USA verantworten. Zuletzt wurde im Jahr 2008 der Geschäftsmann Amir-Hossein Ardebili von Georgier an die Amerikaner ausgeliefert.

Menschenrechtsgruppen haben bedauerlicherweise nie gegen diese Vorgehensweise protestiert. Es ist ein juristischer Skandal für Taten Rechenschaft abzulegen, die im Land des Tatortes nicht als Straftat gelten und ebenfalls nicht in dem Staat, wo man festgenommen wird.

Ein weiterer juristischer Skandal ist, dass in der Bundesrepublik Deutschland Führer von Terroristengruppe wie Haci Ehmedi von der PJAK nicht nur festgenommen werden, sondern der Auslieferungshaftbefehl des EU-Mitgliedsstaates Belgien abgelehnt wird. Das ganze vollzog sich in März dieses Jahres. Haci Ehmedi wird von der Kölner Polizei festgenommen, kommt jedoch drei Tage später auf freien Fuß. Laut der vor uns liegenden Schreiben des Oberlandesgerichts Köln wurde die Festnahme Ehmedis aufgrund einer Ausschreibung durch die belgischen Behörden im Schengener Informationssystem veranlasst, der 2. zuständige Strafsenat des OLG hat dagegen den Auslieferungshaftbefehls abgelehnt.

Eine Auslieferung wäre auch nicht notwendig, denn in Deutschland ist die Mitgliedschaft in eine terroristische Vereinigung ebenso strafbar, dennoch läuft Ehmedi ohne Auflagen auf freien Fuß.

Die lautstarken Proteste der Menschenrechtsgruppen über die vor einigen Tagen fünf hingerichteten PJAK Mitglieder zeigt das kurzsichtige Wirken der ehrenhaften Engagement der Menschenrechtsaktivisten: Nie das Problem an den Wurzeln packen.


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